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  • Was soll meine Reiseapotheke enthalten?

    Damit kleine Verletzungen oder Verstimmungen schnell behandelt werden können, sollte sie immer dabei sein: die Reiseapotheke. Diese sollte mindestens beinhalten:

    • Schmerzmittel
    • Mittel gegen Magenverstimmung, Durchfall, Verstopfung, Blähungen
    • Desinfektionsmittel
    • Sonnenschutzmittel
    • Salbe oder Gel gegen Verstauchungen und Prellungen
    • Mittel gegen Insektenstiche
    • Verbandpäckchen
    • Wundschnellverband
    • Pinzette
    • Schere
    • Fieberthermometer

    Selbstverständlich gehören auch alle Medikamente in die Reiseapotheke, die Sie sonst regelmäßig einnehmen. Zudem sollten diese in ausreichender Menge mitgenommen werden, falls etwas verloren geht, Sie Ihren Urlaub spontan verlängern oder sich die Rückreise z. B. wegen einer anderen Krankheit verschiebt.

    Hinweise für Flugreisende: Bitte beachten Sie, dass Salben, Cremes etc. nur in sehr begrenzter Menge mit ins Handgepäck dürfen und dass „gefährliche“ Gegenstände wie Insulinspritzen und sogenannte "Pens" in der Regel verboten sind. Hier sollten Sie sich vorab bei Ihrer Fluggesellschaft über Voraussetzungen informieren und ggf. zusätzlich die medizinische Notwendigkeit durch einen Arzt bestätigen lassen.

    Hinweise für Schwangere: Sprechen Sie vor dem Einkauf der Medikamente unbedingt mit Ihrem Frauenarzt bzw. Ihrer Apotheke, denn auch frei verkäufliche Medikamente sind in der Schwangerschaft nur mit Vorsicht einzusetzen.

  • Was muss ich bei der Mitnahme von Medikamenten beachten?

    Vor allem außerhalb der EU werden größere Mengen und/oder verschreibungspflichtige Medikamente ggf. verstärkt kontrolliert. Um evtl. Missverständnisse mit den Zollbehörden zu vermeiden, empfiehlt es sich, schriftlich aufzuführen, welche Medikamente Sie mitführen und in welcher Menge Sie diese benötigen. Eine Bescheinigung Ihres Arztes kann hilfreich sein.

    Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln gelten grundsätzlich die Vorgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Genaue Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des BfArM

    Die erforderlichen Formulare/Anträge zur genehmigten Mitnahme finden Sie unter: Internetseite des BfArM (Formulare)

  • Was muss auf meiner Reise mit chronischen Krankheiten beachten?

    Damit Sie auch mit chronischen Krankheiten sicher und entspannt verreisen können, haben wir einige hilfreiche Hinweise für Sie zusammengestellt.

    • Stellen Sie sich vor der Reise eine Liste mit passenden Ärzten in Ihrer Urlaubsregion zusammen.
    • Übersetzen Sie sich die häufigsten Begriffe im Zusammenhang mit Ihrer Krankheit in die Landessprache und ins Englische.
    • Viele Fluglinien bieten Spezialessen für Allergiker an. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Airline, um ggf. vorzubestellen.
    • Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Ausweise immer direkt bei sich haben (Behindertenausweis, Diabetikerausweis, Bluterausweis etc.).
    • Sollten Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, beachten Sie bei längeren Reisen die Zeitverschiebung und besprechen Sie die Einnahme vorab mit Ihrem Arzt.

    Hinweise für Flugreisende:
    Bitte beachten Sie, dass Salben, Cremes etc. nur in sehr begrenzter Menge mit ins Handgepäck dürfen und dass „gefährliche“ Gegenstände wie Insulinspritzen grundsätzlich ganz verboten sind. Hier sollten Sie sich vorab genau informieren und ggf. zusätzlich die medizinische Notwendigkeit durch einen Arzt bestätigen lassen. 

  • Welche Reiseschutzimpfungen brauche ich?

    Je nach Zielland sind verschiedene Impfungen sinnvoll. Oftmals muss ein ausreichender Impfschutz sogar nachgewiesen werden, um in einem Land einreisen zu dürfen.

    Folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der häufigsten Impfungen für ausgewählte Länder und Regionen:

    Impfung Hinweise
    Diphtherie weltweit empfohlen, erhöhtes Risiko in Gebieten der Tropen, Süd- und Osteuropa, GUS-Staaten
    FSME (Zecken-Hirnhautentzündung) Risikogebiete: Albanien, Teile von Deutschland , Estland, Frankreich, GUS-Staaten, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen, Österreich, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien und Ungarn
    Gelbfieber tropisches Afrika und Südamerika
    Hepatitis A Südosteuropa, Asien, Afrika, Mittel- und Südamerika
    Hepatitis B Asien, Afrika, Mittel- und Südamerika, Süd- und Osteuropa
    Meningokokken-Meningitis (Hirnhautentzündung) Sahelzone Afrikas, Indien, Nepal und besonders bei Pilgerfahrten nach Mekka
    Poliomyelitis (Kinderlähmung) Asien, Afrika und Südosteuropa
    Typhus Nordafrika, indischer Subkontinent und Südostasien

    Welche Impfvoraussetzungen speziell für einzelne Länder gelten sowie weitere medizinische Tipps finden Sie immer aktuell auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts. Als Faustregel für Reiseschutzimpfungen gilt: Der vollständige Impfschutz sollte rund vier Wochen vor Antritt der Reise abgeschlossen sein.

    Hinweis:
    Die Kosten für private Reiseschutzimpfungen sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Diese müssen Sie also zunächst selbst tragen. Ab dem 01.11.2020 bezuschussen wir jedoch die private Reiseschutzimpfung mit 80 Prozent. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt die Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Zudem müssen Sie sich in einer Vertragspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung oder beim Gesundheitsamt impfen lassen.

  • Bin ich im Ausland krankenversichert?

    In den europäischen Reiseländern besteht aufgrund von Sozialversicherungsabkommen ein Anspruch auf gesundheitliche Grundabsicherung. Allerdings gelten hierbei die Regelungen des jeweiligen Reiselandes. Das bedeutet, dass wir als KKH bei Reisen ins europäische Ausland immer nur die Kosten übernehmen können, die auch eine gesetzliche Krankenkasse im Reiseland übernehmen würde. Es wird also faktisch so getan, als ob Sie im Reiseland versichert wären. Daher können Zuzahlungen – beispielsweise bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten – von Ihnen gefordert werden.

    Außerhalb von Europa müssen Sie bei Krankheiten oder nach einem Unfall die Rechnungen für die Arztbehandlung, für den Krankentransport und für die Verpflegung und Unterbringung im Krankenhaus in der Regel komplett selbst bezahlen. Auch Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport aus dem Ausland dürfen laut Gesetzgeber generell nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden – auch nicht innerhalb der EU.

    Um im Reiseland optimal geschützt zu sein, empfehlen wir Ihnen daher in jedem Fall den Abschluss einer privaten Auslandsreiseversicherung. Lassen Sie sich die schönste Zeit des Jahres nicht durch einen Unfall verderben. Sorgen Sie vor!

  • Woher bekomme ich meinen Auslandskrankenschein?

    Der Auslandskrankenschein ist ein Dokument, mit dem Sie bei Reisen nach Bosnien-Herzegowina, nach Tunesien oder in die Türkei Ihren Versicherungsschutz nachweisen.

    Damit Sie dies im Fall der Fälle machen können, ist es nötig, dass Sie vor Antritt der Reise einen Auslandskrankenschein bei uns anfordern. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre KKH Servicestelle.

    Bitte beachten Sie:
    Der Auslandskrankenschein deckt nur Notfallbehandlungen ab, bei denen eine Behandlung nicht bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann.

    Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese kostet nur wenige Euro pro Jahr und sichert Sie im Krankheitsfall umfassend ab.

    Wenn Sie innerhalb Europas medizinische Hilfe benötigen, legen Sie dem Leistungserbringer (z. B. Arzt oder Krankenhaus) bitte die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vor, die sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte befindet. Die Behandlungskosten werden darüber direkt mit der KKH abgerechnet. Sie übernehmen ggf. nur Zuzahlungen, die das jeweilige Ausland für eine Leistung vorsieht. Informationen zu den einzelnen Urlaubsländern finden Sie auf www.dvka.de

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