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KKH ePA App

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 23.06.2021) gilt für die aktuell im Apple App Store und Google Play Store veröffentlichte App „KKH ePA“ und beruht auf einer im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 15.06.2021 durchgeführten Selbstbewertung unseres Dienstleisters für die elektronische Patientenakte (ePA) und der KKH ePA App 
BITMARCK, Kruppstraße 64, 45145 Essen

Die App wird barrierefrei gebaut. Das wird durch folgende Best-Practices erreicht:

Die App wird generell unter Einhaltung der Vorgaben zu herstellerspezifischem Design der jeweiligen Plattform (Google Material Design Guidelines, Apple Human Interface Guidelines) sowie nach Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Interaktionsdesigns und Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet.
Die Benutzeroberflächen werden jeweils in Form von auf der Plattform nativen Code/Oberflächen umgesetzt und unterstützen damit generell plattformspezifische Funktionen für Barrierefreiheit (Screen Reader, Touch Feedback etc.). Bei der Umsetzung der Benutzeroberflächen wird auf den Einsatz von alternativen Beschreibungen von Icons und Grafiken, sowie Leserichtung und Unterstützung variabler Schriftgrößen geachtet.

Unter iOS ist die App mit "Voiceover" nutzbar - das ist der Plattformstandard für iOS. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren (z. B. Bildschirmlupe, reduzierte Animationen).

Unter Android ist die App mit "Talkback" nutzbar - das ist der Plattformstandard für Android. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren. 

Die App enthält Verlinkungen auf die Webseite und in das Online-Kundenportal der KKH, für die es eine eigenständige Erklärung zur Barrierefreiheit gibt.

Diese kann unter www.kkh.de/barrierefreiheit eingesehen werden.

Barrieren bei Dokumenten in der KKH-epa App und Desktop-Client 

  • Über die Inhalte von Dokumenten, die durch den Versicherten oder Leistungserbringer in der ePA hinterlegt werden, kann keine Barrierefreiheit garantiert werden.

IAM/Benutzerkonto

Wir sind bemüht die App mit dem darin integrierten Benutzerkonto barrierefrei zu gestalten. Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind gegebenenfalls nicht vollständig barrierefrei:

  1. Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen

    Es sind keine speziellen Barrierefreiheitsfunktionen vorhanden. Änderungen für z.B. kontrastreiche Darstellung der Texte können nur über die Profileinstellung in Hell- oder Dunkelmodus geändert und angezeigt werden.

  2. App ist gesperrt – dreimalig falsche Eingabe des App-Codes

    Die App wird gesperrt, wenn der App-Code drei Mal falsch eingegeben wurde. Es erscheint ein Hinweistext, sich an die KKH zu wenden. Die KKH entsperrt Ihre App.

    Über das Informationssymbol gelangen Sie zu den allgemeinen Informationen. Dort finden Sie unter „Kontakt“ die verschiedenen Möglichkeiten uns zu erreichen.

    Alternativ ist das Anklicken auf „App-Code vergessen?“ möglich. Damit setzen Sie Ihr Benutzerkonto zurück. Im Anschluss erfolgt eine neue Identifizierung.

    Eine visuelle Hilfestellung anhand eines Beispielbildes von einer Versichertenkarte zur Identifizierung und den benötigten Daten zur Entsperrung der App wird dargestellt. Sie benötigen ihre Versichertennummer und die letzten 6 Zahlen der Versichertenkarte. (unterschiedliche Nummern)

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter epa@kkh.de oder telefonisch unter der 0511 533568089.

Sie sind auf unserer Internetseite kkh.de auf eine Barriere gestoßen?

Dann füllen Sie bitte unser Kontaktformular zur Barrierefreiheit aus, damit Ihr Anliegen schnellstmöglich von uns bearbeitet werden kann.

Ihre Anfragen werden durch unseren Support von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr bearbeitet und beantwortet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

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