
Wir dürfen Daten auswerten, um Sie frühzeitig auf eventuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Die Auswertung erfolgt nach strengen Datenschutzrichtlinien und laut § 25b Absatz 1 SGB V ausschließlich für festgelegte Zwecke. Diese sind
- Das Erkennen seltener Erkrankungen.
- Das Erkennen von Krebserkrankungen.
- Das Erkennen von schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen durch eine Arzneimitteltherapie.
- Das Erkennen einer noch nicht festgestellten Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI.
- Das Erkennen von schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen, soweit dies aus unserer Sicht in Ihrem überwiegenden Interesse ist.
- Das Erkennen einer nicht erfolgten, aber empfohlenen Schutzimpfung laut § 20 Abs. 2 IfSG.
Die Termine und Zwecke der geplanten Datenauswertungen erfahren Sie hier an dieser Stelle.
Damit wir Sie individuell zu eventuell vorliegenden Gesundheitsrisiken informieren können, nutzen wir die uns bereits vorliegenden personenbezogene Gesundheitsdaten. Dazu gehören zum Beispiel Informationen zu Medikamenten, Behandlungen oder Diagnosen, die wir von ärztlichen Praxen oder Krankenhäusern zur Abrechnung übermittelt bekommen.
Die Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m § 25b SGB V.
Wir speichern die Daten für die Wahrnehmung unserer Aufgaben und für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen. Die erhobenen Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn feststeht, dass sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden.
Unsere ausführlichen Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung finden Sie unter kkh.de/datenschutz
Ergeben sich aus Ihren Daten für Sie persönlich Hinweise auf konkrete Gesundheitsrisiken, informieren wir Sie schriftlich darüber. Wie Sie damit umgehen, ist natürlich ganz Ihre Entscheidung.
Diese neue Möglichkeit ist ein zusätzlicher und vor allem unterstützender Bestandteil in der Früherkennung von Krankheiten. Es handelt sich dabei jedoch ausschließlich um Anhaltspunkte, die wir aus Ihren personenbezogenen Daten erhalten. Sie entscheiden weiterhin selbst gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihre Untersuchungen und Behandlungen.
Gut zu wissen: Wenn Sie von uns einen Hinweis erhalten, können Sie bei uns die Auskunft über die dafür verwendete Datengrundlage anfordern.
Mindestens vier Wochen bevor wir Daten nach § 25b SGB V zu einem der oben genannten Zwecke auswerten, informieren wir öffentlich auf dieser Seite darüber. Wenn Sie bis zum Beginn dieser Auswertung widersprochen haben, werden Ihre Daten nicht ausgewertet.
Sie können jederzeit der Datenverarbeitung nach § 25b SGB V für die Zukunft widersprechen, so dass wir diese erst gar nicht vornehmen. Es sind schließlich Ihre sehr persönlichen Daten und deshalb entscheiden auch Sie über die Verwendung.
Nutzen Sie für Ihren Widerspruch gern unseren Vordruck im Download-Bereich unten auf dieser Seite oder schreiben Sie eine Mail an gesundheitsrisiken-erkennen@kkh.de
Wir werden Sie weder benachteiligen, wenn Sie widersprochen haben, noch bevorzugen, wenn Sie es nicht tun.
Die verantwortliche Stelle ist die:
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
und Pflegekasse bei der KKH
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
Telefon: 0800 5548640554
E-Mail: datenschutzservice@kkh.de
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Anschrift oder per E-Mail unter datenschutz@kkh.de
Die zuständigen Aufsichtsbehörden sind:
Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
bundesamtsozialesicherung.de
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