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Neue Vorgabe für SEPA-Überweisungen

Bei der Überprüfung werden der Name und die IBAN des Zahlungsempfängers mit den Empfängerdaten abgeglichen, die bei der Bank gespeichert sind. Dieser Vorgang wird als ‚Verification of Payee‘ (kurz ‚VOP‘) bezeichnet.

Die Überprüfung (‚VOP‘) gilt für alle SEPA-Überweisungen zugunsten von Zahlungsverkehrskonten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Dies schließt Standard- und Echtzeitüberweisungen ein.

Ziel ist es, fehlgeleitete und betrügerische Überweisungen zu verhindern. Damit soll gleichzeitig der Schutz für Überweisende erhöht werden, denn falsch überwiesenes Geld kann nur schwer wieder zurückgeholt werden. Bei einer positiven Empfängerprüfung haftet die ausführende Bank dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind. Hintergrund für die neuen Vorgabe ist eine EU-Regulierung („Instant Payment Regulierung“: Verordnung (EU) Nr. 2024/886).