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Gesetzlich Versicherte werden normalerweise im so genannten Sachleistungsprinzip behandelt. Das heißt: Sie legen für ärztliche und therapeutische Behandlungen die elektronische Gesundheitskarte vor und wir übernehmen die Kosten.

Alternativ können Sie das Prinzip der Kostenerstattung wählen. Hier werden die erbrachten Leistungen direkt mit Ihnen privat abgerechnet. Nach Bezahlung reichen Sie uns die Rechnung zur Kostenerstattung ein.

Für Sie bleibt dabei ein finanzielles Risiko, denn wir übernehmen nur einen festgelegten Teil der Kosten, nicht die Gesamtkosten. Bitte informieren Sie sich genau über dieses Verfahren, bevor Sie sich dafür entscheiden.

Wir haben alle wichtigen Informationen rund um das Thema Kostenerstattung nach §13 Abs. 2 SGB V hier für Sie zusammengestellt.

Nachdem Sie sich ausführlich informiert haben, können Sie das Kostenerstattungsprinzip bequem hier online beantragen. Anschließend erhalten Sie die Bestätigung von uns per Post.

Sie möchten eine Rechnung hochladen und sind sich nicht sicher, welchen Online-Service Sie dafür nutzen können? Hier haben wir aufgeführt, wo Sie Ihre Rechnung zur schnellen Bearbeitung einreichen können.