Bislang werden überwiegend konservative Maßnahmen zur Linderung der Beschwerden wie Lymphdrainage, Kompression, Bewegungstherapie und Ernährungsumstellung eingesetzt. Diese sind auch Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Dagegen ist der Nutzen einer Fettabsaugung (Liposuktion) als Behandlungsmethode umstritten. Diese Methode ist derzeit nur unter engen Voraussetzungen und befristet für das Lipödem Stadium III in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen worden.
Patientinnen, die unter einem Lipödem Stadium III leiden, haben seit dem 01.01.2020 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit sich ambulant oder stationär mit einer Liposuktion behandeln zu lassen. Diese Methode ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Bis zu dieser Frist werden auch die Ergebnisse der Erprobungsstudie Liposuktion bei Lipoödem erwartet. Sobald die Studienergebnisse vorliegen, wird der G-BA abschließend zur Methode für alle Stadien der Erkrankung entscheiden.
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