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Regelmäßige Vorsorge und Verlaufskontrolle bei Osteoporose

Osteoporose ist eine Erkrankung, bei der die Knochendichte abnimmt. Denn mit zunehmendem Alter verändert sich oftmals die Knochenstruktur. Durch die abnehmende Dichte und Festigkeit der Knochen erhöht sich wiederum das Risiko für Knochenbrüche.

Frauen erkranken meist häufiger an Osteoporose. Sobald der Östrogenspiegel nach der Menopause abnimmt, wird der Knochenabbau beschleunigt.

Liegen darüber hinaus rheumatische, endokrinologische, neurologische oder weitere Erkrankungen vor, steigt das Risiko für eine durch Osteoporose bedingte Fraktur zusätzlich.

Es gibt verschiedene Methoden, um die Knochendichte zu messen. Die Dual-Röntgen-Absorptiometrie (DXA) ist eine anerkannte und empfohlene Standardmethode zur Diagnose und Therapiekontrolle bei Osteoporose.

Bei diesem Verfahren wird an bestimmten Stellen des Körpers, meist an der Hüfte und/oder im unteren Rücken, mit einer sehr geringen und für den Körper unbedenklichen Röntgenstrahlung die Knochenstärke gemessen. Je weniger Röntgenstrahlen durch Ihre Knochen gelangen, desto höher ist die Stärke Ihrer Knochen.

Wenn Sie aufgrund einer diagnostizierten Osteoporose in ärztlicher Behandlung sind, kann Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bei Ihnen eine DXA durchführen und Ihre weitere Therapie gegebenenfalls anpassen.

Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie zunächst selbst bezahlen. Im Anschluss reichen Sie diese bei uns ein. Wichtig ist, dass auf der Rechnung die DXA-Methode vermerkt ist. Zusätzlich ist der Nachweis Ihrer Diagnose wichtig. Dafür können Sie ganz einfach unseren Vordruck nutzen.

Das Geld erstatten wir Ihnen auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.

  • Sie haben die ärztlich gesicherte Diagnose M80.-, M81.- oder M82.- erhalten.
  • Auf der Rechnung steht die DXA-Methode.
  • Sie brauchen einen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung. Geben Sie dafür am besten unseren Vordruck in der Praxis ab (DXA).

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir die Kosten für andere Verfahren, wie zum Beispiel die Quantitative Computertomographie (QCT) oder Ultraschall, nicht erstatten können.

Wir erstatten Ihnen einmal pro Jahr die Kosten für die Untersuchung in Höhe von 33€, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Dies gilt für die Untersuchungen ab dem 01.07.2025.

Voraussetzung ist, dass Sie bei uns versichert sind und eine der Diagnosen M80.-, M81.- oder M82.- erhalten haben. Bitte reichen Sie zusätzlich die Rechnung sowie den ärztlichen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung bei uns ein.

Die Mitarbeitenden Ihrer KKH-Servicestelle beantworten Ihre Fragen gern.

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