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Unterstützt beim Duschen & Toilettengang

Für einen Toiletten- oder Duschrollstuhl benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin, ein Krankenhaus oder der Medizinische Dienst kann Ihnen einen Toiletten- oder Duschrollstuhl verordnen.

Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) können Sie:

  • an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
  • in Ihrer KKH Servicestelle einreichen 

Nachdem Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) bei uns eingegangen ist, prüft die KKH Ihren Antrag. Wird Ihr Antrag von der KKH genehmigt, senden wir Ihnen und unserem Vertragspartner die Genehmigung umgehend zu. Der Vertragspartner wird spätestens am 1. Werktag, nachdem die Genehmigung bei ihm eingegangen ist, telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Liefertermin abzustimmen. Die Lieferung erfolgt dann innerhalb von drei Werktagen, sofern Sie keine spätere Lieferung wünschen.

Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.

Bei Auslieferung des Toiletten- oder Duschrollstuhl erhalten Sie eine Einweisung in den technischen Gebrauch.

Es ist hilfreich, wenn bei der Einweisung der gesetzliche Betreuer (soweit vorhanden), Ihre Pflegepersonen und/oder Angehörige dabei sind, damit auch sie in den Gebrauch des Toiletten- oder Duschrollstuhls eingewiesen werden können.

Toilettenrollstühle sind dann erforderlich, wenn Sie eigenständig die Toilette benutzen könnten, aber das Benutzen oder das Erreichen der Toilette aufgrund der Behinderung nicht möglich ist. Toilettenrollstühle können über ein handelsübliches WC-Becken gefahren werden und sind zudem als Zimmerrollstühle verwendbar.

Wenn aufgrund einer  Behinderung eine vorhandene Dusche nicht genutzt werden kann, so soll ein Duschrollstuhl Ihnen das Duschen ermöglichen. Die Dusche muss jedoch so gestaltet sein, dass ihr Befahren mit einem Duschrollstuhl möglich ist.

Der Duschrollstuhl kann zudem zum Toilettenrollstuhl zugerüstet werden, sodass nur ein Hilfsmittel erforderlich ist.

Die Versorgung mit einem Toiletten- oder Duschrollstuhl erfolgt im Rahmen von 2-jährigen Versorgungspauschalen. Das bedeutet: der Vertragspartner stellt Ihnen für vorerst drei Jahre einen Toiletten- oder Duschrollstuhl zur Verfügung und ist für den gesamten Zeitraum für alle Reparaturen zuständig. Die Reparaturen werden für Sie kostenfrei durchgeführt.

Sollte Ihr Toiletten- oder Duschrollstuhl defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie den Toiletten- oder Duschrollstuhl erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.

Sollten Sie Ihren Toiletten- oder Duschrollstuhl nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass Ihr Toiletten- oder Duschrollstuhl zeitnah bei Ihnen abgeholt wird.

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.

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