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Für einen Badewannenlifter benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin, ein Krankenhaus oder der Medizinische Dienst kann Ihnen einen Badewannenlifter verordnen.

Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit dem Badewannenlifter versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihren verordneten Badewannenlifter bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.

Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch

  • an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
  • in Ihrer KKH Servicestelle einreichen oder
  • uns als Upload über „Meine KKH“ zukommen lassen.

Unser Vertragspartner stellt Ihnen den Badewannenlifter zur Verfügung. Die Abrechnung der Kosten (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung) erfolgt direkt mit der KKH. Eine vorherige Genehmigung durch die KKH ist nicht erforderlich.

Lassen Sie uns Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) zukommen, beauftragen wir einen Vertragspartner, Sie mit einem Badewannenlifter zu versorgen.

Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.

Bei Auslieferung des Badewannenlifters erhalten Sie eine Einweisung in den technischen Gebrauch.

Es ist hilfreich, wenn bei der Einweisung der gesetzliche Betreuer (soweit vorhanden), Ihre Pflegepersonen und/oder Angehörige dabei sind, damit auch sie in den Gebrauch des Badewannenlifters eingewiesen werden können.

Die Versorgung mit einem Badewannenlifter erfolgt im Rahmen einer 2-jährigen Versorgungspauschale. Das bedeutet: der Vertragspartner stellt Ihnen für vorerst zwei Jahre einen Badewannenlifter zur Verfügung und ist für den gesamten Zeitraum für alle Reparaturen zuständig. Die Reparaturen werden für Sie kostenfrei durchgeführt.

Sollte Ihr Badewannenlifter defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie den Badewannenlifter erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.

Sollten Sie Ihren Badewannenlifter nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass Ihr Badewannenlifter zeitnah bei Ihnen abgeholt wird.  

Haben Sie bereits eine Duschhilfe oder einen Badewannensitz/-einsatz erhalten und liegt keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes vor, können die Kosten für ein weiteres Hilfsmittel zur Körperreinigung, wie z. B. für einen Badewannenlifter, leider nicht übernommen werden.

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.

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