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Wie kann ich eine Insulinpumpe beantragen?
Für die Prüfung Ihres Antrags benötigen wir eine ärztliche Verordnung (Rezept) von einem Diabetologen/ einer Diabetologin oder einer diabetologischen Schwerpunktpraxis.
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Wie erhalte ich eine Insulinpumpe?
Ihre Verordnung können Sie direkt an einen unserer Vertragspartner senden (Auswahl siehe unten). Dieser reicht Ihre Verordnung zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei der KKH zur Prüfung ein. Im Falle einer Genehmigung senden wir diese zeitgleich Ihnen und unserem Vertragspartner zu.
Alternativ können Sie Ihre Verordnung auch direkt zur Prüfung an die KKH senden. Im Falle einer Genehmigung senden wir die Verordnung umgehend an einen unserer Vertragspartner.
Anschließend werden Sie für einen 4-monatigen Probelauf mit einer Insulinpumpe und dem notwendigen Zubehör (Verbrauchsmaterialien, z. B. Kanülen) versorgt. Lief der Probelauf erfolgreich, erhalten Sie im Anschluss die Insulinpumpe auf Dauer. Allerdings können Genehmigungen lediglich im Rahmen von 1-jährigen Versorgungspauschalen ausgesprochen werden. Damit Sie Ihre Insulinpumpe behalten können, ist es daher empfehlenswert, rechtzeitig (vor Ablauf der Jahresfrist) eine neue Verordnung bei unserem Vertragspartner einzureichen.
Einen Auszug bundesweit versorgende Vertragspartner finden Sie weiter unter auf der Seite.
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Was mache ich, wenn meine Insulinpumpe defekt ist?
Die Versorgung mit einer Insulinpumpe erfolgt im Rahmen einer Versorgungspauschale. Das bedeutet, unser Vertragspartner stellt Ihnen für die genehmigte Dauer eine Insulinpumpe zur Verfügung und ist für den gesamten Zeitraum für alle notwendigen Reparaturen zuständig.
Die Reparaturen werden für Sie kostenfrei durchgeführt.
Sollte Ihre Insulinpumpe defekt sein, wenden Sie sich daher bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie die Insulinpumpe erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.
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Kann ich eine Insulinpumpe auch aus einem Sanitätshaus meiner Wahl erhalten?
Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.
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An wen kann ich mich wenden?
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.
Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
Bundesland | Vertragspartner | Adresse |
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bundesweit | DiaExpert GmbH Höchster Straße 82 65835 Liederbach |
IK: 590643347 Tel.: 0800/3423973 Fax: 06196/7005-100 info@diaexpert.de www.diaexpert.de |
bundesweit | Roche Diagnostics Deutschland GmbH Accu-Chek Kunden Service Center Sandhofer Str. 116 68305 Mannheim |
IK: 590823196 Tel.: 0800 4466800 Fax: 0621/759 2250 mannheim.zubehoer@roche.com www.accu-chek.de |
bundesweit | Medtronic GmbH Earl-Bakken-Platz 1 40670 Meerbusch |
IK: 590510939 Tel.: 0800 6464633 Fax: 02159 8149 100 deutschland@medtronic.com www.medtronic-diabetes.de |