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Kontinuierliche Glukoseüberwachung in Echtzeit

Für die Bereitstellung eines Real-Time-Messgerätes benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein.

Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit dem Real-Time-Messgerät versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihren verordneten Artikel bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.

Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch:

  • an unser zentrales Postfach KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden,
  • in Ihrer KKH-Servicestelle einreichen 

Nachdem Ihre ärztliche Verordnung bei uns eingegangen ist, leiten wir diese an unseren Vertragspartner weiter. Die Lieferung erfolgt innerhalb von drei Werktagen nachdem die Verordnung dort eingegangen ist. Anschließend kann bei Bedarf eine Einweisung in den technischen Gebrauch des Hilfsmittels durch unseren Vertragspartner vor Ort erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Ihre Ärztin/Ihr Arzt die medizinische Einweisung (z. B. Platzierung der Sensoren) und die Anleitung zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgerätes zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (rtCGM) vornehmen darf.

Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.

Bitte informieren Sie unseren Vertragspartner telefonisch oder per E-Mail, dass Sie neues Verbrauchsmaterial benötigen. Im Anschluss erhalten Sie das Verbrauchsmaterial per Post durch unseren Vertragspartner. Für die Nachbestellung des Verbrauchsmaterials ist keine ärztliche Verordnung notwendig.

Die Versorgung mit einem Real-Time-Messgerät erfolgt im Rahmen einer Neulieferung und  unser Vertragspartner ist für den gesamten Zeitraum für alle Reparaturen zuständig. Die Reparaturen werden für Sie kostenfrei durchgeführt. Sollte Ihr Real-Time-Messgerät defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie das Real-Time-Messgerät erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.

Sofern Sie das Real-Time-Messgerät nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte auch direkt unseren Vertragspartner telefonisch oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass Ihr Real-Time-Messgerät zeitnah bei Ihnen abgeholt wird oder Sie es an den Vertragspartner zurückschicken können.

Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Mit unserer praktischen Hilfsmittelanbieter-Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

Nach der Lieferung kann bei Bedarf eine Einweisung in den technischen Gebrauch des Hilfsmittels durch unseren Vertragspartner vor Ort erfolgen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Ihre Ärztin/Ihr Arzt die medizinische Einweisung (z. B. Platzierung der Sensoren) und die Anleitung zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgerätes zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (rtCGM) vornehmen darf.

Sie müssen die Insulindosis noch nicht individuell an Mahlzeiten oder Aktivitäten anpassen (Intensivierte Insulintherapie), spritzen aber ein- bis zweimal eine feste Dosis eines sogenannten Basalinsulins (Basalinsulin-Therapie)? Dann erfahren Sie hier mehr darüber, unter welchen Umständen wir die Kosten dafür übernehmen können.

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH-Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.

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