Für ein Hilfsmittel zur Dekubitusversorgung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin, ein Krankenhaus oder der Medizinische Dienst kann Ihnen ein Hilfsmittel zur Dekubitusversorgung verordnen.
Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit dem Hilfsmittel zur Dekubitusversorgung beliefern. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihre verordnetes Hilfsmittel zur Dekubitusversorgung bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.
Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch
- an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
- in Ihrer KKH Servicestelle einreichen oder
- uns als Upload über „Meine KKH“ zukommen lassen.
Nachdem Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) bei uns eingegangen ist, prüft die KKH Ihren Antrag. Wird Ihr Antrag von der KKH genehmigt, senden wir Ihnen und unserem Vertragspartner die Genehmigung umgehend zu. Der Vertragspartner wird spätestens am 1. Werktag, nachdem die Genehmigung bei ihm eingegangen ist, telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Liefertermin abzustimmen. Die Lieferung erfolgt dann innerhalb von drei Werktagen, sofern Sie keine spätere Lieferung wünschen.
Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.
Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.
Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.
Sollte Ihr Antidekubitushilfsmittel defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Austausch kümmern. Sie können unsere Vertragspartner montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 08.00 bis 13.00 Uhr kostenfrei oder zum Festnetztarif erreichen.
Sollten Sie Ihr Antidekubitushilfsmittel nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass Ihr Antidekubitussitzkissen oder Ihre Antidekubitusmatratze zeitnah bei Ihnen abgeholt wird.
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.
Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.
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