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Elektromotorisches Hilfsmittel zur Unterstützung beim Schieben eines Rollstuhls

Für einen Brems- und Schiebehilfe benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin, ein Krankenhaus oder der Medizinische Dienst kann Ihnen dieses Hilfsmittel verordnen.

Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) können Sie:

  • an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
  • in Ihrer KKH Servicestelle einreichen.

Haben Sie bisher noch keinen Rollstuhl, an dem der Brems- und Schiebehilfe montiert werden kann, benötigen wir zudem eine ärztliche Verordnung für einen Rollstuhl.

Nachdem Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) bei uns eingegangen ist, prüft die KKH Ihren Antrag. Sie prüft auch, ob der Rollstuhlbenutzer sich nicht selbstständig fortbewegen kann und die Begleitperson nicht über genügend Eigenkräfte verfügt, einen Rollstuhl zu schieben. Des Weiteren prüft die KKH,  ob die alternative Versorgung mit einem Elektrorollstuhl möglich ist. Der Elektrorollstuhl als elektrisches Hilfsmittel zum Selbstfahren dient der besseren Versorgung. Er hat eine größere Reichweite, einen höheren Fahrkomfort und kann besser und individueller an die körperlichen Voraussetzungen des Versicherten angepasst werden.

Wird Ihr Antrag von der KKH genehmigt, senden wir Ihnen und unserem Vertragspartner die Genehmigung umgehend zu. Der Vertragspartner wird spätestens am 1. Werktag, nachdem die Genehmigung bei ihm eingegangen ist, telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Liefertermin abzustimmen. Die Lieferung erfolgt dann innerhalb von drei Werktagen, sofern Sie keine spätere Lieferung wünschen.

Haben Sie bisher noch keinen Rollstuhl, an dem die Brems- und Schiebehilfe montiert werden kann, versorgen wir Sie gerne bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen vorab mit einem Rollstuhl.

Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.

Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

Bei Auslieferung der Brems- und Schiebehilfe erhalten Sie eine Einweisung in den technischen Gebrauch.

Es ist hilfreich, wenn bei der Einweisung der gesetzliche Betreuer (soweit vorhanden), Ihre Pflegepersonen und/oder Angehörige dabei sind, damit auch sie in den Gebrauch der Brems- und Schiebehilfe eingewiesen werden können.

Die Versorgung mit einer Brems- und Schiebehilfe erfolgt im Rahmen von 4-jährigen Versorgungspauschalen. Das bedeutet: der Vertragspartner stellt Ihnen für vorerst 4 Jahre eine Brems- und Schiebehilfe zur Verfügung und ist für den gesamten Zeitraum für alle Reparaturen zuständig. Die Reparaturen werden für Sie kostenfrei durchgeführt. 

Sollte Ihre Brems- und Schiebehilfe defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie die Brems- und Schiebehilfe erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.

Sollten Sie Ihre Brems- und Schiebehilfe nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass Ihre Brems- und Schiebehilfe zeitnah bei Ihnen abgeholt wird.

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.

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