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Für ein Kompressionsgerät benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin oder ein Krankenhaus können Ihnen ein Kompressionsgerät verordnen.

Ihre Verordnung reichen Sie idealerweise direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihr verordnetes Kompressionsgerät bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.

Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch:

  • an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
  • in Ihrer KKH Servicestelle einreichen 

Nachdem Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) bei unserem Vertragspartner eingegangen ist, wird unser Vertragspartner mit Ihnen einen Termin zur Beratung, Bedarfsfeststellung, Anpassung und Erprobung vereinbaren. Daraufhin sendet unser Vertragspartner einen Kostenvoranschlag an die KKH, der von der KKH geprüft wird. Wird Ihr Antrag von der KKH genehmigt, senden wir Ihnen und unserem Vertragspartner die Genehmigung umgehend zu. Dieser nimmt kurzfristig telefonisch Kontakt mit Ihnen auf, um einen Liefertermin abzustimmen. Die Lieferung erfolgt anschließend innerhalb von wenigen Tagen bzw. zu einem von Ihnen gewünschten Termin.

Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.

Bei Auslieferung des Kompressionsgerätes erhalten Sie eine Einweisung in den technischen Gebrauch. Die medizinische Einweisung darf ausschließlich durch den Arzt/die Ärztin vorgenommen werden.

Sollten Sie von einem gesetzlichen Betreuer oder einer Pflegeperson betreut werden, ist es ratsam, wenn diese bei der Einweisung in den Gebrauch des Kompressionsgerätes dabei ist.

Sollte Ihr Kompressionsgerät defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie Ihr Kompressionsgerät erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.

Sollten Sie Ihr Kompressionsgerät nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass das Kompressionsgerät zeitnah bei Ihnen abgeholt wird.  

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.

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