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So kommt das Hilfsmittel zu Ihnen

Sie haben eine Empfehlung für ein Hilfsmittel von einer der folgenden Stellen erhalten:

  • ärztliche Praxis
  • ambulanter Pflegedienst
  • Krankenhaus
  • Medizinischer Dienst

Die jeweiligen Fachkräfte dort besprechen im Vorfeld mit Ihnen, welches Hilfsmittel sich in Ihrem Fall am besten eignet.

Lassen Sie sich eine Verordnung für das empfohlene Hilfsmittel ausstellen.  Ärztliche Praxen und Krankenhäuser können Ihnen diese gleich mitgeben.

Falls das Hilfsmittel vom Medizinischen Dienst oder einem ambulanten Pflegedienst empfohlen wurde, so lassen Sie sich dies bitte im Pflegegutachten oder einem separaten Formular ausdrücklich bestätigen. Das reicht für uns aus, wir brauchen in diesem Fall keine separate Verordnung mehr.

Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

Viele Hilfsmittel können Sie direkt von Sanitätshäusern, Optikern und Apotheken erhalten. Auch die bequeme und sichere Lieferung durch unseren Vertragspartner direkt zu Ihnen nach Hause ist eine Möglichkeit Ihr Hilfsmittel zu erhalten.

Bei anderen Hilfsmitteln müssen wir Ihren Antrag erst prüfen, nachdem Sie Ihr Rezept bei uns eingereicht haben.

Ihr Rezept (ärztliche Verordnung) können Sie:

  • an unser zentrales Postfach senden: KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover
  • in Ihrer KKH Servicestelle einreichen oder
  • in Ihrem persönlichen Bereich „Meine KKH“ hochladen.

Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie in der Regel eine Genehmigung per Post von uns. Außerdem informieren wir den Vertragspartner, dass er Sie bezüglich der Hilfsmittellieferung kontaktieren soll. So erhalten Sie schnellstmöglich Ihr Hilfsmittel.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

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