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  • Höchste Versorgungsstufe mit Behandlung aller vier Versorgungsstufen
  • Behandlung von erwarteten Frühgeborenen mit einem Gewicht unter 1250 g oder ab der SSW 29+0
  • Für Drillinge (und größere Mehrlingsgeburten) unter der SSW 33+0
  • Für Geburten, bei denen unmittelbar eine spezialisierte intensiv­medizinische Versorgung des Neugeborenen absehbar ist
  • Für Neugeborene mit Verdacht auf angeborene Fehlbildungen (z.B. kritische Herzfehler, Zwerchfellhernien, Meningomyelozelen, Gastroschisis)

  • Behandelt Versorgungsstufen 2,3 und 4
  • Behandlung von erwarteten Frühgeborenen mit einem geschätzten Geburtsgewicht von 1250 g bis 1499 g oder für Geburten zwischen SSW 29+0 bis SSW 31+6
  • Für Schwangere mit schweren Erkrankungen wie beispielsweise dem HELLP-Syndrom, das auch als Schwangerschaftsvergiftung bezeichnet wird und sowohl für Mutter als auch Kind schnell lebensbedrohlich werden kann
  • Das Baby ist deutlich zu klein (Wachstumskurve unterhalb des 3. Perzentils)
  • Für Schwangere mit insulinpflichtiger diabetischer Stoffwechselstörung, sofern eine Gefahr für das Baby besteht

  • Behandelt Versorgungsstufen 3 und 4
  • Behandlung von erwarteten Frühgeborenen mit einem geschätzten Geburtsgewicht von mindestens 1500 g oder für Geburten zwischen SSW 32+0 bis SSW 35+6
  • Für Babys mit Wachstumsverzögerung und damit voraussichtlich zu geringem Geburtsgewicht (zwischen dem 3. und 10. Perzentil auf das bezogene Geburtsgewicht)
  • Für Schwangere mit insulinpflichtiger diabetischer Stoffwechselstörung, sofern eine Gefahr für das Baby besteht

  • Ab SSW 36+0 ohne zu erwartende Komplikationen