Ambulante Operationen für Kinder & Jugendliche
Wir übernehmen die Kosten für ambulante und eventuell auch kurzstationäre Operationen für Kinder und Jugendliche, wenn diese medizinisch notwendig sind. Falls Ihr Kind nach der Operation im Krankenhaus bleiben muss, darf ein Elternteil ohne Zusatzkosten oftmals mit übernachten.
Die Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Röntgen, Blutuntersuchungen etc.) sowie die Nachsorge finden in der Regel in der Praxis des operierenden Arztes statt. Nach dem Eingriff kann sich Ihr Kind zuhause erholen.
Das Angebot ist für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.
Die Operation muss medizinisch notwendig sein und zum Angebot gehören.
Bitte fragen Sie in Ihrer kinderärztlichen Praxis nach, ob die Operation ambulant durchgeführt werden kann und somit zum Angebot gehört.
- Nach Erstvorstellung in der ärztlichen Praxis erhält Ihr Kind innerhalb von drei Wochen einen Operationstermin.
- Bei der Narkose werden besonders schonende Verfahren angewendet.
- In der Regel kann Ihr Kind bereits am Tag der Operation wieder nach Hause.
Sie müssen keine Kosten übernehmen – bis auf eventuell anfallende Fahrkosten (Fahrkostenregelung gemäß § 60 SGB V).
- Bei einer ärztlichen Untersuchung wird zunächst festgestellt, ob die Operation medizinisch notwendig ist.
- Sie suchen sich einen der teilnehmenden Ärzte aus.
- Telefonisch vereinbaren Sie einen Termin mit dem ausgewählten Arzt (Operateur).
- Im Aufklärungsgespräch mit dem Operateur und dem Anästhesisten unterzeichnen Sie eine Teilnahmeerklärung für Ihr Kind. Die Teilnahme ist freiwillig und Sie können diese jederzeit widerrufen.
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