Erklärung zur Barrierefreiheit
Meine KKH
Geltungsbereich
Gegenstand dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die aktuell im Apple App Store und Google Play Store veröffentliche mobile Anwendung Meine KKH sowie das Web-Kundenportal der Kaufmännischen Krankenkasse – KKH, einschließlich dem jeweils integrierten Benutzerkonto.
Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Meine KKH-App entspricht derzeit noch nicht vollständig den gesetzlichen Anforderungen an dieBarrierefreiheit.
Bereits umgesetzt ist jedoch die Unterstützung von systemseitigen Bedienhilfen:
- die in den Betriebssystemen eingestellten Schriftgrößen werden berücksichtigt,
- Zoom Einstellungen werden übernommen und
- Einstellungen zum Kontrast sind abgebildet, soweit diese systemseitig eingestellt
werden.
Ein unabhängiges Gutachten zur Barrierefreiheit für Meine KKH-Onlineportal ist beauftragt, die Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden wir erforderliche Maßnahmen ergreifen und diese Erklärung regelmäßig aktualisieren.
Folgende Inhalte der Meine KKH-App entsprechen noch nicht den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102:
Meine KKH-App (iOS und Android):
- Bedienelemente, welche grafisch dargestellt werden, sind für blinde Anwender nicht zugänglich. Screenreader-Nutzer können die Inhalte hier nur eingeschränkt nachvollziehen.
- Visuell erkennbare Überschriften sind zum Teil nicht als solche ausgezeichnet. Für Screenreader-Nutzer ist der Zugang zur Struktur der Masken somit erschwert erschließbar.
- Bedienelement können teilweise nicht mit der Screenreader-Gestensteuerung angesteuert werden. Screenreader-Nutzer können diese Modalfenster somit nicht schließen.
- Beschreibungen sind teilweise nur durch sensorische Merkmale wie die Form identifizierbar. Screenreader-Nutzern ist es dadurch nicht möglich nachzuvollziehen, worauf sich der Verweis bezieht.
- Die App kann nicht im Querformat genutzt werden, wofür kein zwingender Grund ersichtlich ist. Motorisch eingeschränkten Nutzern, die ihr Gerät in einer festen Ausrichtung montiert haben, wie beispielsweise an einem Rollstuhl, ist der Zugang daher erschwert.
- Alle interaktiven Elemente einer Seite müssen über eine externe Tastatur erreichbar sein (z. B. TAB-Taste). Einzelne Bedienelemente sind nicht mit einer externen Tastatur ansteuerbar. Tastatur-Nutzer können die Funktionen dieser Bedienelemente nicht auslösen.
- Screenreader verwenden verschiedene Sprachausgaben für die jeweiligen natürlichen Sprachen, wenn diese im Betriebssystem installiert sind. Damit die richtige Aussprache bzw. Stimme vom Screenreader verwendet werden kann, muss die Sprache der App an den Screenreader übermittelt werden. Wenn die Betriebssystem-Sprache auf Englisch gesetzt wird, ändert sich die AppSprache nicht. Dadurch werden die deutschsprachigen Inhalte mit englischem Akzent vorgelesen. Die App übernimmt daher nicht die Sprache, wodurch für Screenreader-Nutzer die Ausgabe teilweise schwer verständlich ist. Eingebundene Webseiten werden dagegen korrekt mit der deutschsprachigen Stimme vorgelesen.
- Der Anmeldeprozess kann mitunter mehrere Sekunden dauern, was visuell von einer Animation verdeutlicht wird. Screenreader-Nutzern wird dagegen der aktuelle Status nicht ausgegeben. Blinde Anwender erfahren daher nicht, dass das Laden noch nicht abgeschlossen ist.
- Für interaktive Elemente sollen Name, Rolle und Zustand durch Screenreader ermittelbar sein. Mit diesen Informationen können Screenreader-Nutzer Rückschlüsse darauf ziehen, welche Aktionen mit einem Element möglich sind und wie das Element bedient wird. Bei einigen Bedienelemente wird beim Aktivieren der geänderte Zustand als „markiert“ ausgegeben. Dies ist für Screenreader-Nutzer nicht nachvollziehbar, da es sich um kein Markierungsfeld handelt. Dies betrifft auch das Bedienelement zum Ausblenden des Passworts.
- Beim Service „Bankverbindung hinzufügen“ werden Eingabefelder durch den Screenreader keine passende Rolle wie z. B. „Eingabefeld“ vorgelesen. Screenreader-Nutzer erfahren somit nicht, dass es sich um Eingabefelder handelt.
- Bei einige Bedienelementen wird vom Screenreader kein Zustand (z. B. „ausgewählt“) ausgegeben. Screenreader-Nutzer erfahren somit nicht, dass das Element ausgewählt ist.
- Einige Felder zum Ausklappen (bspw. Die Jahresübersicht) sind dem Screenreader nicht als solche gekennzeichnet und sind daher für Nutzende nicht erkennbar.
- Vereinzelt sind Bedienelemente nicht als solche von Screenreader-Nutzenden erkennbar bzw. Nicht für jene ausgegeben.
- Einzelne Felder haben eine vom Screenreader ermittelbare Beschriftung, welche nach dem Ausfüllen nichtmehr verfügbar ist, wodurch Screenreader-Nutzende nach Ausfüllen nichtmehr den Zweck des Feldes übermittelt bekommen.
- Eingabefelder sind nicht mit der dazugehörigen Beschreibung verknüpft, sodass bei der Screenreader-Gestensteuerung zuerst die Beschriftung und erst danach das Eingabefeld angesteuert wird. Beim Ansteuern von Eingabefeldern sollte die Beschriftung ausgegeben werden.
- Sind mehrere Eingabefelder auf einer Seite vorhanden, sind diese nicht miteinander und mit den Beschriftungen verknüpft. Bei der Screenreader-Gestensteuerung wird zuerst die Beschriftung und erst danach das Eingabefeld angesteuert.
- Im Kontext der Einverständniserklärung der Nutzungsbestimmungen wird bei der Screenreader-Gestensteuerung zuerst die Checkbox und danach die Beschriftung angesteuert. Die Checkbox und die Beschriftung ist hierbei nicht verknüpft.
- Bei der Registrierung werden die Fehlermeldungen bei der Eingabe nicht für Screenreader-Nutzende ausgegeben bei Fokussierung der Eingabefelder
- Der Anmeldebutton im Startscreen kann als Bedienelement nicht mit der Screenreader-Gestensteuerung bedient werden. Screenreader-Nutzende können somit die Anmeldung nicht durchführen.
- Beim Wechseln der Tabs über die Navigationsleiste erfolgt durch den Screenreader keiner Benachrichtigung über den Wechsel der Maske.
- Einzelne Checkboxen können mit dem Screenreader nicht aktiviert werden
- Die IOS systemweite Einstellung “Erscheinungsbild DUnkel” wird von einigen Inhalten der App nicht unterstützt, was lichtempfindlichen Anwendern das Erkennen der Inhalte erschweren kann.
- PDF-Dokumente enthalten keine Tags, wodurch es nicht möglich ist, die semantische Rolle von Informationen, eine korrekte Lesereihenfolge für den Screenreader festzulegen, Alternativtexte für Bilder zu hinterlegen sowie irrelevante Informationen vom Screenreader überspringen zu lassen.
- Ausgewählte Menüelemente der Hauptnavigation sind mit einem Verhältnis von 2,6:1 gegenüber nicht ausgewählten benachbarten Menüelementen zu gering kontrastiert. Die Wahrnehmung der Farbe ist für das Verständnis des aktiven Menüelements erforderlich und für fehlsichtige Nutzer durch die schwache Kontrastierung nur erschwert möglich.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21.10.2025 erstellt.
Sie basiert auf einer Selbsteinschätzung der Kaufmännischen Krankenkasse – KKH.
Nach Abschluss des externen Gutachtens wird die Erklärung angepasst und ergänzt.
Barrieren melden
- Informationen zur Barrierefreiheit erfragen
Schreiben Sie uns an barriere-meinekkh@kkh.de oder rufen Sie uns an unter 0800 5548640554. - Barriere melden – Meine KKH-App
Senden Sie eine E-Mail an barriere-meinekkh@kkh.de mit kurzer Beschreibung, betroffener App-Version und ggf. Screenshots. - Barriere melden – Meine KKH-Onlineprotal
Nutzen Sie bitte unser Online-Formular zur Barrierefreiheit ([URL einfügen]) oder schreiben Sie an barriere-meinekkh@kkh.de. Ergänzen Sie Browser, Version und Schrittfolge. - Barriere melden – Website kkh.de
Melden Sie Barrieren über das Formular zur Barrierefreiheit ([Barriere melden | KKH]) – so kann Ihr Anliegen am schnellsten bearbeitet werden. Alternativ per E-Mail an barriere@kkh.de.
Unser Support bearbeitet und beantwortet Anfragen montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage).
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de