Regelmäßige Untersuchung von Zähnen und Mundraum
In der Regel entstehen Ihnen keine Kosten. Die normale Vorsorgeuntersuchung rechnet Ihr Zahnarzt über Ihre Gesundheitskarte ab. Sollte sich aus der Vorsorgeuntersuchung ein Behandlungsbedarf ergeben, werden die Kosten in der Regel auch von uns übernommen. Ausnahmen bilden ggf. einige aufwendige Behandlungen wie z. B. Kunststoff-Füllungen oder Wurzelkanalbehandlungen, bei denen Mehrkosten entstehen können. Die sind vorab separat mit dem Zahnarzt zu vereinbaren und müssen selber bezahlt werden.
- Kinder zwischen dem 6. und dem 72. Lebensmonat können die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen und die Früherkennungsuntersuchungen jeweils einmal pro Jahr in Anspruch nehmen – idealerweise halbjährlich im Wechsel. Die Früherkennungsuntersuchungen werden in der Regel im Kinder-Untersuchungsheft (gelbes Heft) dokumentiert.
- Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 17 Jahren können die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen alle sechs Monate zusammen mit der Individualprophylaxe in Anspruch nehmen. Zur Individualprophylaxe gehören gesetzlich geregelte Vorbeugemaßnahmen, wie zum Beispiel die lokale Fluoridierung von Zähnen.
- Ab dem 18. Lebensjahr haben Versicherte einmal jährlich Anspruch auf eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung.
Bitte nutzen Sie das Vorsorgeangebot und lassen Sie sich und Ihren Kindern die Teilnahme im Bonusheft bestätigen. Wenn Sie oder Ihre Kinder später einen Zahnersatz brauchen sollten, erhöht ein lückenloses Heft unseren Festzuschuss.
Nein, Vorsorgeuntersuchungen müssen nicht beantragt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Zahnarzt, Ihre KKH Servicestelle oder an die Patientenberatungsstelle der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung.
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