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Unter dem Begriff „Unfall“ versteht man ein „zeitlich begrenztes, plötzliches, unfreiwilliges und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis." Dies kann zum Beispiel sein:

  • ein Verkehrsunfall
    (z. B. ein Auffahrunfall mit dem Auto oder ein Fahrradunfall)
  • eine Verletzung durch eine tätliche Auseinandersetzung
    (z. B. verletzt eine andere Person Sie mit einem Messer)
  • ein Unfall im häuslichen Bereich oder im Alten- und Pflegeheim
    (z. B. schneiden Sie sich an einer Brotschneidemaschine)
  • ein Unfall mit oder in öffentlichen Verkehrsmitteln
    (z. B. werden Sie von einem Bus angefahren oder Sie stürzen in einer Straßenbahn)
  • ein Sturz, weil die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde oder auf einer schadhaften Treppe
    (z. B. rutschen Sie auf nassem Laub oder Glatteis aus)
  • ein Sportunfall
    (z. B. verdrehen Sie Ihr Knie beim Fußballspielen)
  • eine Verletzung durch Tiere
    (z. B. werden Sie von einem Hund gebissen)

Wenn Sie einen Unfall hatten oder verletzt wurden, lassen Sie sich zum Beispiel vom Rettungsdienst, in einer ärztlichen Praxis oder einem Krankenhaus behandeln. Diese melden uns anschließend Ihre Diagnose. Nähere Informationen, zum Beispiel einen ärztlichen Bericht, erhalten wir nicht. Um herauszufinden, ob Sie tatsächlich einen Unfall hatten, schicken wir Ihnen unseren Unfallfragebogen zu.

Wir erheben bei Haftpflichtversicherungen oder der gesetzlichen Unfallversicherung pro Jahr Ersatzansprüche in Höhe von mehreren Millionen Euro. Diese erheblichen Summen können wir unserer Versichertengemeinschaft wieder zukommen lassen.

Vielleicht hatten Sie keinen Unfall im „klassischen“ Sinne. Dennoch ist es möglich, dass das, was Ihnen passiert ist, durch Dritte abgesichert ist. So umfasst der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung zum Beispiel auch ein Umknicken, während Sie einer anderen Person erste Hilfe leisten oder eine Komplikation nach einer Blutspende.

Ihre Angaben sind in jedem Fall wichtig für uns: Nur so können wir prüfen, ob wir die uns entstandenen Kosten eventuell bei Dritten zurückfordern können. Hatten Sie zum Beispiel einen Arbeitsunfall, könnten wir die Kosten womöglich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zurückfordern.

Falls Sie krank waren und deshalb behandelt wurden, erläutern Sie dies im Unfallfragebogen bitte kurz bei "Sonstiger Unfall“ und „Erkrankung".

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Sobald Sie unser Anschreiben zum Unfallfragebogen erhalten haben, ist Ihre Mithilfe gefragt: Bitte füllen Sie unseren Fragebogen online aus. Nutzen Sie dazu einfach Ihr Service-Zeichen und die einmalige PIN, die wir Ihnen mitgeteilt haben.

Wenn Sie unseren Online-Service nicht nutzen können, schicken wir Ihnen gerne einen Fragebogen als Beilage zu. Bitte senden Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben an diese Adresse:

KKH Kaufmännische Krankenkasse
30125 Hannover

Sie möchten uns Ihren Unfall einfach am Telefon beschreiben?

Sie erreichen uns kostenfrei rund um die Uhr unter 0800 5548640554.

Zentrales Postfach:

KKH Kaufmännische Krankenkasse
30125 Hannover

Hotline: 0800 5548640554