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Ausgleich des Hörverlustes

Eine Hörhilfe erhalten Sie, wenn Ihr HNO-Arzt bei Ihnen eine Hörbehinderung feststellt und Ihnen ein Hörgerät im Rahmen der Erstversorgung verordnet.

Ihr Hörgeräteakustiker oder ein teilnehmender HNO-Arzt sind als unsere Vertragspartner verpflichtet, für Sie eine aufzahlungsfreie Hörgeräteversorgung sicherzustellen. Ziel ist es, das Funktionsdefizit des beid-ohrigen Hörvermögens ohne zusätzliche Kosten bestmöglich auszugleichen. Wir übernehmen dabei die Kosten in Höhe der Vertragspreise, ggf. unter Abzug der gesetzlichen Zuzahlung.

Die Kosten werden bis zur Höhe der mit den Vertragspartnern vereinbarten Festpreise übernommen. Diese können in Einzelfällen variieren. Bitte sprechen Sie Ihren Hörgeräteakustiker oder Ihren teilnehmenden HNO-Arzt hierzu an.

Die Zuzahlung beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 Euro, jedoch maximal 10 Euro. In Einzelfällen ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich.

Erst, wenn Sie zusätzliche technische Funktionen wünschen (z. B. Bluetooth-Steuerung, besonderes Design), die nicht unmittelbar dem Ausgleich der Hörbehinderung dienen, übernehmen Sie die Mehrkosten selbst (eine sogenannte Aufzahlung).

Bitte wenden Sie sich direkt mit der Verordnung Ihres Arztes an einen Hörgeräteakustiker. Durch die Mitglieder der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker und diverse Einzelbetriebe ist eine flächendeckende Versorgung mit Vertragspartnern sichergestellt. Bitte sprechen Sie den Hörgeräteakustiker auf die Vertragszugehörigkeit an.

Darüber hinaus hat die KKH auch mit HNO-Ärzten, die an der Versorgung mit Hörhilfen teilnehmen, Verträge geschlossen. Ihr HNO-Arzt wird Sie ggf. über diese Möglichkeit informieren. Sie entscheiden mit der Übergabe der Verordnung, wer für Sie die Versorgung mit Hörhilfen übernimmt.

Die Bearbeitung wird selbstverständlich unverzüglich vorgenommen, sofern alle Informationen und Werte vorliegen.

Sie können sich mit Ihrer Verordnung direkt an den Hörgeräteakustiker (Vertragspartner) oder Ihren teilnehmenden HNO-Arzt wenden. Bei allgemeinen Fragen berät Sie gern Ihre KKH Servicestelle.

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