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Wenn Ihre zahnärztliche oder kieferorthopädische Praxis feststellt, dass eine Behandlung nötig ist, beantragt diese selbst die Leistungen bei uns. Sie brauchen dafür nichts weiter zu tun.

Dafür ist kein Antrag nötig. Sie lassen sich einfach behandeln und legen dafür Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor.

Wenn Sie sich für Leistungen entscheiden, die Ihnen Ihre Praxis privat in Rechnung stellt, können wir dafür keine Kosten übernehmen.

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