-
Muss ich die KKH selbst über meine zahnärztliche Leistung informieren?
Grundsätzlich nein, aber insbesondere zu Beginn kann es vorkommen, dass noch nicht alle Zahnarztpraxen mit dem nötigen technischen Equipment ausgestattet sind. Sollten Sie deshalb weiterhin die Leistungsanträge ausgehändigt bekommen, bitten wir Sie uns diese, wie gewohnt einzureichen.
-
Welche Unterlagen muss ich als Versicherter noch einreichen?
Bitte reichen Sie uns weiterhin Ihr zahnärztliches Bonusheft im Rahmen der Beantragung von Zahnersatz ein. Ein Ausdruck des Bonusheftes aus der Elektronischen Patientenakte (ePA) ist ebenso möglich. Gleiches gilt, wenn ein weiterer Zuschuss zum Zahnersatz geprüft werden soll.
-
Kann ich erkennen, ob der Antrag bei der KKH eingegangen ist?
Nein, derzeit können Sie nicht erkennen, ob der Antrag bei der KKH eingegangen ist. Sie erhalten nach der Bearbeitung des Antrages jedoch eine konkrete schriftliche Information. Ihrer Zahnarztpraxis lassen wir das Ergebnis digital zukommen.
-
Gilt eZahn für alle Zahnärzte?
Die Verpflichtung zur digitalen Übermittlung von Leistungsanträgen gilt für alle an der vertragszahnärztlichen Versorgung beteiligten Leistungsträger und wird stufenweise bis spätestens 31.12.2022 abgeschlossen sein. Ab 01.01.2023 ist eZahn verbindlich durch alle Vertragszahnärzte zu nutzen. Lediglich bei technischen Störfällen kann auf Papieranträge ausgewichen werden.
Privatzahnärzte und Zahnärzte aus dem Ausland sind vom eZahn-Verfahren nicht betroffen. Hier sind weiterhin Papieranträge zu erstellen und einzureichen.
-
Sind meine Daten bei der Übermittlung vom Zahnarzt zur KKH sicher?
Ja, die digitale Übermittlung Ihrer Antragsdaten erfolgt über die sogenannte Telematikinfrastruktur (kurz TI). Die TI ist eine besonders gut geschützte Datenleitung, sodass Ihre Daten den höchstmöglichen Schutz genießen.
-
Wer kann bei technischen Fehlern/Problemen/Fehlermeldungen in der Zahnarztpraxis helfen?
Bitte wenden Sie sich bei technischen Problemen an Ihren zuständigen PVS-Hersteller oder Ihre Kassenzahnärztliche Vereinigung. Die KKH kann keinen technischen Support für die Software in den Zahnarztpraxen durchführen.
-
Meine Zahnarztpraxis soll am elektronischen Antragsverfahren teilnehmen. Was ist dafür zu tun?
Als Zahnarztpraxis wenden Sie sich bitte hierzu an Ihren zuständigen PVS-Hersteller, Ihre Kassenzahnärztliche Vereinigung oder informieren Sie sich gerne auf der Homepage der KZBV. Diese beraten Sie gerne und erläutern alle Voraussetzungen.