Für alle Projekte gilt der „Leitfaden Prävention“ der Krankenkassen. Dieser enthält bestimmte Kriterien für förderungsfähige Projekte. Machen Sie sich damit am besten vertraut, bevor Sie einen Antrag stellen.
Wir haben die wichtigsten Förderkriterien kurz für Sie zusammengefasst.
Wir können Projekte unterstützen, die
- sich auf mindestens ein Handlungsfeld der Prävention (Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung, Sucht- und Gewaltprävention, Veränderung der Arbeitsorganisation, gesunde Führung, Verbesserung der Informations- und Kommunikationsstrukturen) beziehen,
- einen festen Beginn und ein festes Ende haben,
- mehr als einen Tag umfassen, aber nicht länger als drei Jahre laufen,
- im Unternehmen einen tatsächlichen Bedarf ermittelt und nachvollziehbar beschrieben haben,
- von einer Projektgruppe bestehend aus verschiedenen Personen der Einrichtung gesteuert werden,
- direkt im Unternehmen stattfinden,
- die volle Zustimmung aller Beteiligten haben,
- die Zielgruppe miteinbeziehen,
- Teil eines Gesamtprozesses und keine Einzelmaßnahme sind,
- von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden,
- Verhaltens- und Verhältnisprävention kombinieren,
- neue Kompetenzen im Unternehmen aufbauen, zum Beispiel durch Schulung von Pflegepersonal,
- nachhaltig angelegt sind,
- bei Einsatz von digitalen Produkten o.ä. von Anfang an eine Finanzierungsidee für die Zeit nach Projektende berücksichtigt haben,
- zu langfristigen Veränderungen im Verhalten und in den Strukturen führen.
Sie sind unsicher, ob Ihr Projekt diese Kriterien erfüllt? Dann kontaktieren Sie uns noch vor der Antragstellung. Wir beraten Sie gern und finden im Zweifelsfall gemeinsam eine Lösung.
Leider können wir nicht jedes Projekt fördern. Zum einen setzt uns der „Leitfaden Prävention“ Grenzen. Zum anderen wollen wir als Krankenkasse sicherstellen, dass die Beiträge unserer Versicherten wirtschaftlich und zum Nutzen aller eingesetzt werden. Investitionen müssen deshalb nachhaltig sein.
Unsere Unterstützung ist als Anschubfinanzierung für diejenigen gedacht, die eine gesundheitsfördernde Organisation werden wollen.
Der „Leitfaden Prävention“ schließt eine Förderung aus bei
- Aufgaben, die Pflichtaufgaben des Pflegedienstes, der Pflegeeinrichtung oder des Krankenhauses sind oder in der Verantwortung anderer Träger liegen,
- Einzelmaßnahmen, die nicht in ein Gesamtkonzept zur Gesundheitsförderung eingebettet sind (z. B. Kochevents, Vortragsveranstaltungen, Projekttage, Verteilung gesunder Lebensmittel),
- beruflicher Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht an die Maßnahme gebunden sind,
- ausschließlich öffentlichkeitsorientierten Aktionen (z. B. Informationsstände, Veranstaltungen, Kampagnen),
- Dauerangeboten und der Finanzierung von auf Dauer angelegten Stellen,
- Baumaßnahmen oder Anschaffung von Sportgeräten, Einrichtungsgegenständen, Mobiliar und technischen Hilfsmitteln,
- Forschungsprojekten oder Screenings ohne Interventionsbezug,
- Aktivitäten von politischen Parteien sowie parteinahen Organisationen und Stiftungen,
- Aktivitäten, die Werbezwecken für kommerzielle Einrichtungen, Organisationen oder Produkte dienen,
- Angeboten, die weltanschaulich nicht neutral sind.
Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Projekt eines dieser Ausschlusskriterien zutrifft? Dann kontaktieren Sie uns noch vor der Antragstellung. Wir beraten Sie gern und finden im Zweifelsfall gemeinsam eine Lösung.
Wir haben derzeit keinen Höchstbetrag für die Förderung vorgesehen. Wir möchten nicht, dass gute und sinnvolle Projekte an mangelnden Mitteln scheitern. Dennoch wollen wir wirtschaftlich handeln. Daher prüfen wir, ob die Höhe der beantragten Fördermittel angemessen und plausibel ist. D.h. die Projektmittel müssen:
- bezogen auf die durchzuführenden Maßnahmen angemessen sein
- bezogen auf die Größe der Einrichtung und die Zahl der zu erreichenden Personen verhältnismäßig sein.
Außerdem muss ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbracht werden. Dadurch zeigen Sie uns, wie wichtig Ihnen das Projekt ist und dass Sie es langfristig umsetzen möchten.
Unsere Förderung ist eine Anschubfinanzierung und kann nur einmal je Projekt und Einrichtung erfolgen. Ist Ihr Projekt abgeschlossen, sollte Ihre Einrichtung die Inhalte selbstständig, eigenverantwortlich und kostenneutral weiterführen.
Sie können den Antrag stellen, wenn Sie direkt aus der jeweiligen Einrichtung bzw. dem Unternehmen kommen, für das unsere Fördermittel benötigt werden. Oder wenn Sie übergeordnet verantwortlich sind, zum Beispiel als Verband oder Verwaltung. Dritte bzw. Dienstleister dürfen keinen Antrag stellen.
Reichen Sie uns einen aussagekräftigen Förderantrag ein. Bitte verwenden Sie dazu unser aktuelles Antragsformular. Sie können es entweder herunterladen und ausdrucken oder digital ausfüllen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie dann zusammen mit weiteren projektrelevanten Unterlagen (z. B. Konzept, Manuale, Qualifikationsnachweise, Info-Materialien) bei uns ein.
Sie können uns Ihren Antrag per E-Mail oder per Post schicken.
- Per E-Mail an:
aktivleben@kkh.de
- Per Post an:
KKH Hauptverwaltung
Team Prävention
30125 Hannover
Wichtig: Stellen Sie den Antrag frühzeitig vor Beginn des Projektes. Bitte beachten Sie die aktuellen Antragsfristen. Eine Rückmeldung erhalten Sie von uns spätestens vier Wochen nach Ende der Einreichungsfrist.
Förderanträge, die zu spät eingehen, bearbeiten wir automatisch im darauffolgenden Förderzeitraum (siehe Tabelle Fristen).
Bei einer Ablehnung nennen wir Ihnen die Gründe und sagen Ihnen, ob Ihr Projekt grundsätzlich Aussicht auf Förderung hat. Ist dies der Fall, können Sie erneut einen Förderantrag stellen.
Ja, reichen Sie Ihren Antrag gern auch dann ein, wenn Ihr Projekt einen anderen Schwerpunkt hat. Bei gleichwertigen Anträgen geben wir zunächst Projekten mit unseren Förderschwerpunkten den Zuschlag. Da wir jedoch Wert auf Vielfalt legen, haben auch andere Projekte eine Chance, unsere Förderung zu erhalten. Das gilt insbesondere, wenn diese besonders innovativ oder nachhaltig sind, das Thema Vielfalt bearbeiten oder andere Handlungsfelder mit einbeziehen.
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich an:
- E-Mail: aktivleben@kkh.de
Wussten Sie schon, dass wir uns auch gemeinsam mit anderen Ersatzkassen für die Prävention in der Pflege engagieren? Lesen Sie dazu mehr unter:
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