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KKH Kaufmännische
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30125 Hannover

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  • Was kann die KKH fördern?

    Für alle Projekte gilt der „Leitfaden Prävention“ der Krankenkassen. Dieser enthält bestimmte Kriterien für förderungsfähige Projekte. Machen Sie sich damit am besten vertraut, bevor Sie einen Antrag stellen.

    Wir haben die wichtigsten Förderkriterien kurz für Sie zusammengefasst.

    Wir können Projekte unterstützen, die

    • sich auf mindestens ein Handlungsfeld der Prävention (Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung, Sucht- und Gewaltprävention, Veränderung der Arbeitsorganisation, gesunde Führung, Verbesserung der Informations- und Kommunikationsstrukturen) beziehen,
    • einen festen Beginn und ein festes Ende haben,
    • mehr als einen Tag umfassen, aber nicht länger als drei Jahre laufen,
    • aus dem Unternehmen selbst heraus gesteuert werden und direkt im Unternehmen stattfinden,
    • die volle Zustimmung aller Beteiligten haben,
    • die Zielgruppe miteinbeziehen,
    • Teil eines Prozesses und keine Einzelmaßnahme sind,
    • von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden,
    • Verhaltens- und Verhältnisprävention kombinieren,
    • neue Kompetenzen im Unternehmen aufbauen, zum Beispiel durch Schulung von Pflegepersonal,
    • nachhaltig angelegt sind,
    • zu langfristigen Veränderungen im Verhalten und in den Strukturen führen.

    Sie sind unsicher, ob Ihr Projekt diese Kriterien erfüllt? Dann kontaktieren Sie uns noch vor der Antragstellung. Wir beraten Sie gern und finden im Zweifelsfall gemeinsam eine Lösung.

  • Was darf die KKH nicht fördern?

    Leider können wir nicht jedes Projekt fördern. Zum einen setzt uns der „Leitfaden Prävention“ Grenzen. Zum anderen wollen wir als Krankenkasse sicherstellen, dass die Beiträge unserer Versicherten wirtschaftlich und zum Nutzen aller eingesetzt werden. Investitionen müssen deshalb nachhaltig sein.

    Unsere Unterstützung ist als Anschubfinanzierung für diejenigen gedacht, die eine gesundheitsfördernde Organisation werden wollen.

    Der „Leitfaden Prävention“ schließt eine Förderung aus bei

    • Aufgaben, die Pflichtaufgaben des Pflegedienstes, der Pflegeeinrichtung oder des Krankenhauses sind oder in der Verantwortung anderer Träger liegen,
    • Einzelmaßnahmen, die nicht in ein Gesamtkonzept zur Gesundheitsförderung eingebettet sind (z. B. Kochevents, Vortragsveranstaltungen, Projekttage, Verteilung gesunder Lebensmittel),
    • beruflicher Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht an die Maßnahme gebunden sind,
    • ausschließlich öffentlichkeitsorientierten Aktionen (z. B. Informationsstände, Veranstaltungen, Kampagnen),
    • Dauerangeboten und der Finanzierung von auf Dauer angelegten Stellen,
    • Baumaßnahmen oder Anschaffung von Sportgeräten, Einrichtungsgegenständen, Mobiliar und technischen Hilfsmitteln,
    • Forschungsprojekten oder Screenings ohne Interventionsbezug,
    • Aktivitäten von politischen Parteien sowie parteinahen Organisationen und Stiftungen,
    • Aktivitäten, die Werbezwecken für kommerzielle Einrichtungen, Organisationen oder Produkte dienen,
    • Angeboten, die weltanschaulich nicht neutral sind.

    Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Projekt eines dieser Ausschlusskriterien zutrifft? Dann kontaktieren Sie uns noch vor der Antragstellung. Wir beraten Sie gern und finden im Zweifelsfall gemeinsam eine Lösung.

  • In welcher Höhe und wie lange erfolgt die Förderung?

    Wir haben derzeit keinen Höchstbetrag für die Förderung vorgesehen. Wir möchten nicht, dass gute und sinnvolle Projekte an mangelnden Mitteln scheitern. Dennoch wollen wir wirtschaftlich handeln. Daher prüfen wir, ob die Höhe der beantragten Fördermittel angemessen und plausibel ist. Außerdem muss ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbracht werden – zum Beispiel in Form von finanziellen Mitteln oder Eigenleistungen. Dadurch zeigen Sie uns, dass Sie das Projekt langfristig umsetzen möchten.

    Unsere Förderung ist eine Anschubfinanzierung und kann nur einmal je Projekt und Unternehmen bzw. Einrichtung erfolgen. Ist Ihr Projekt abgeschlossen, sollte das Unternehmen bzw. die Einrichtung die Inhalte selbstständig, eigenverantwortlich und kostenneutral weiterführen.

  • Kann ich die Fördermittel selbst beantragen?

    Sie können den Antrag stellen, wenn Sie direkt aus der jeweiligen Einrichtung bzw. dem Unternehmen kommen, für das unsere Fördermittel benötigt werden. Oder wenn Sie übergeordnet verantwortlich sind, zum Beispiel als Verband oder Verwaltung. Dritte bzw. Dienstleister dürfen keinen Antrag stellen.

  • Wie läuft das Antrags- und Förderverfahren ab?

    Zunächst müssen Sie einen Förderantrag stellen. Bitte verwenden Sie dazu unser Antragsformular. Sie können es entweder herunterladen und ausdrucken oder digital ausfüllen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie dann zusammen mit weiteren projektrelevanten Unterlagen (z. B. Konzept, Manuale, Info-Materialien) bei uns ein. Sie können uns Ihren Antrag per E-Mail oder per Post schicken.

    • Per Post an:
      KKH Hauptverwaltung
      Team Prävention
      30125 Hannover

    Wir entscheiden so schnell wie möglich, ob und in welcher Höhe wir Ihr Projekt fördern können. Eine Rückmeldung erhalten Sie spätestens nach vier Wochen.

    Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Projekt unsere Kriterien erfüllt, fragen Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern.

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