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Für alle Projekte gilt der „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ der Krankenkassen. Dieser enthält bestimmte Kriterien für förderungsfähige Projekte. Machen Sie sich damit am besten vertraut, bevor Sie einen Antrag stellen.

Wir haben die wichtigsten Förderkriterien kurz für Sie zusammengefasst.

Wir können Projekte unterstützen, die

  • sich auf mindestens ein Handlungsfeld der Prävention (Ernährung, Gewaltprävention, Stärkung kognitiver Ressourcen, körperliche Aktivität, psychosoziale Gesundheit) beziehen,
  • einen festen Beginn und ein festes Ende haben,
  • mehr als einen Tag umfassen, aber nicht länger als drei Jahre laufen,
  • aus der Einrichtung selbst heraus gesteuert werden und direkt in der Einrichtung stattfinden,
  • die volle Zustimmung aller Beteiligten haben,
  • die Pflegebedürftigen und, falls erforderlich, deren Angehörige mit einbeziehen,
  • Teil eines Prozesses und keine Einzelmaßnahme sind,
  • von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden,
  • Verhaltens- und Verhältnisprävention kombinieren,
  • neue Kompetenzen in der Einrichtung aufbauen, zum Beispiel durch Schulung von Pflegekräften oder Betreuungspersonal,
  • nachhaltig angelegt sind,
  • auf ihren Erfolg geprüft werden,
  • zu langfristigen Veränderungen im Verhalten und in den Strukturen führen.

Wenn Ihr Projekt auch Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden umfasst, können Sie diese im selben Antrag gleich mit beantragen.

Sie sind unsicher, ob Ihr Projekt diese Kriterien erfüllt? Dann kontaktieren Sie uns noch vor der Antragstellung. Wir beraten Sie gern und finden im Zweifelsfall gemeinsam eine Lösung.

Leider können wir nicht jedes Projekt fördern. Zum einen setzt uns der „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ Grenzen. Zum anderen wollen wir als Pflegekasse sicherstellen, dass die Beiträge unserer Versicherten wirtschaftlich und zum Nutzen aller eingesetzt werden. Investitionen müssen deshalb nachhaltig sein.

Unsere Unterstützung ist als Anschubfinanzierung für diejenigen gedacht, die eine gesundheitsfördernde Einrichtung werden wollen.

Der „Leitfaden Prävention in stationären Einrichtungen“ schließt eine Förderung aus bei

  • Aufgaben, die in den Pflichtbereich der Einrichtung selbst fallen oder in der Verantwortung anderer Träger liegen,
  • Einzelmaßnahmen, die nicht in ein Gesamtkonzept zur Gesundheitsförderung eingebettet sind (z. B. Kochevents, Vortragsveranstaltungen, Projekttage, Verteilung gesunder Lebensmittel),
  • beruflicher Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht an die Maßnahme gebunden sind bzw. deren Kosten bereits in den vereinbarten Pflegesätzen der Pflegeeinrichtungen enthalten sind,
  • ausschließlich öffentlichkeitsorientierten Aktionen (z. B. Informationsstände, Veranstaltungen, Kampagnen),
  • Dauerangeboten und der Finanzierung von auf Dauer angelegten Stellen,
  • Baumaßnahmen oder Anschaffung von Sportgeräten, Einrichtungsgegenständen, Mobiliar und technischen Hilfsmitteln,
  • Forschungsprojekten oder Screenings ohne Interventionsbezug,
  • Aktivitäten von politischen Parteien sowie parteinahen Organisationen und Stiftungen,
  • Aktivitäten, die Werbezwecken für kommerzielle Einrichtungen, Organisationen oder Produkte dienen,
  • Angeboten, die weltanschaulich nicht neutral sind.

Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Projekt eines dieser Ausschlusskriterien zutrifft? Dann kontaktieren Sie uns noch vor der Antragstellung. Wir beraten Sie gern und finden im Zweifelsfall gemeinsam eine Lösung.

Wir haben derzeit keinen Höchstbetrag für die Förderung vorgesehen. Wir möchten nicht, dass gute und sinnvolle Projekte an mangelnden Mitteln scheitern. Dennoch wollen wir wirtschaftlich handeln. Daher prüfen wir, ob die Höhe der beantragten Fördermittel angemessen und plausibel ist. Außerdem muss ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbracht werden – zum Beispiel in Form von finanziellen Mitteln oder Eigenleistungen. Dadurch zeigt uns die Einrichtung, dass sie das Projekt langfristig umsetzen möchte.

Unsere Förderung ist eine Anschubfinanzierung und kann nur einmal je Projekt und Einrichtung erfolgen. Ist Ihr Projekt abgeschlossen, sollte Ihre Einrichtung die Inhalte selbstständig, eigenverantwortlich und kostenneutral weiterführen.

Sie können den Antrag stellen, wenn Sie direkt aus der jeweiligen Einrichtung kommen, für die unsere Fördermittel benötigt werden. Oder wenn Sie für diese übergeordnet verantwortlich sind, zum Beispiel als Verband oder Verwaltung. Dritte bzw. Dienstleister dürfen keinen Antrag stellen.

Zunächst müssen Sie einen Förderantrag stellen. Bitte verwenden Sie dazu unser Antragsformular. Sie können es entweder herunterladen und ausdrucken oder digital ausfüllen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie dann zusammen mit weiteren projektrelevanten Unterlagen (z. B. Konzept, Manuale, Info-Materialien) bei uns ein. Sie können uns Ihren Antrag per E-Mail oder per Post schicken.

  • Per Post an:
    KKH Hauptverwaltung
    Team Prävention
    30125 Hannover

Wir entscheiden so schnell wie möglich, ob und in welcher Höhe wir Ihr Projekt fördern können. Eine Rückmeldung erhalten Sie spätestens nach vier Wochen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Projekt unsere Kriterien erfüllt, fragen Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich an:

Wussten Sie schon, dass wir uns auch gemeinsam mit anderen Ersatzkassen für die Prävention in der Pflege engagieren? Lesen Sie dazu mehr unter:

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