Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?
Versicherte haben Anspruch auf medizinisches Cannabis, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die erstmalige Verordnung auf einem Kassenrezept oder E-Rezept ist von der Krankenkasse zu genehmigen.
Eine Genehmigung durch die Krankenkasse vor Beginn der Cannabistherapie entfällt in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und bei Verordnung durch folgende bestimmte Facharztgruppen.
Fachärztinnen und Fachärzte mit einer der folgenden Qualifikation dürfen seit dem 17.10.2024 Cannabis ohne Genehmigung der Krankenkasse verordnen:
Auch Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen können Cannabis ohne Genehmigung verordnen, wenn sie eine der folgende Zusatzbezeichnungen haben:
Grundsätzlich gilt: Sie können ungeachtet der vorbenannten Ausnahmen freiwillig eine Genehmigung bei der Krankenkasse einholen, wenn dies zur Absicherung gewünscht ist.
Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?
Cookie-Einstellungen
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!
Wir stellen Ihnen dieses Cookie-Management-Tool zur Verfügung, damit Sie bei dem Besuch unserer Internetseite selbst entscheiden können, welche Cookies Sie zulassen wollen. Wir verwenden zum einen sog. notwendige Cookies, um die Funktionsfähigkeit der Internetseite sicherzustellen. Zum anderen setzen wir technisch nicht notwendige Cookies, um z.B. Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Ein Widerruf der Einwilligungen ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über einen Link am Ende der Website möglich. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Diese Cookies sind zur Funktion unserer Website erforderlich und können in unseren Systemen nicht deaktiviert werden. Sie ermöglichen Grundfunktionen, wie den Zugriff auf gesicherte Bereiche der Webseite. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber möglicherweise nicht.
Mehr dazuStatistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden. Alle von diesen Cookies erfassten Informationen werden aggregiert. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Mehr dazuMarketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Webseiten zu folgen. Die Absicht ist, Anzeigen zu zeigen, die relevant und ansprechend für den einzelnen Benutzer sind und daher wertvoller für Publisher und werbetreibende Drittparteien sind. Durch das Unterdrücken von Marketing Cookies können Sie auch weiterhin Werbung der KKH sehen, diese ist dann aber möglicherweise weniger relevant für Sie.
Mehr dazu