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Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Ihr Sanitätshaus oder Ihr Orthopädie(schuh)techniker benötigt für die Anfertigung der Einlagen und für die Abrechnung eine ärztliche Verordnung (Rezept).
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Wie erhalte ich Einlagen?
Schuheinlagen werden zum Teil industriell vorgefertigt und müssen bei Bedarf noch individuell angepasst werden. Ihr Sanitätshaus oder Ihr Orthopädie(schuh)techniker bestellt diese bzw. fertigt Ihre Einlagen an und händigt sie Ihnen aus. Einlagen im Sonderbau werden im Gegensatz zu den Standardversorgungen nicht mit Hilfe eines Rohlings, sondern mittels eines Fußabdruckes des Patienten individuell von Ihrem Orthopädie(schuh)techniker gefertigt.
Die Abrechnung der Kosten (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung) erfolgt bei Standardversorgungen auf Basis der gesetzlichen Festbeträge direkt mit der KKH. Eine vorherige Genehmigung durch die KKH ist nicht erforderlich. Einlagen im Sonderbau müssen bei der KKH im Vorfeld mittels eines Kostenvoranschlages vom Orthopädie(schuh)techniker beantragt werden.
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Welche Kosten entstehen mir?
Die gesetzlichen Festbeträge decken manchmal nicht alle Kosten ab. Sie sollten sich daher bei mehreren Sanitätshäusern/Orthopädie(schuh)technikern über die ggf. anfallende Aufzahlung informieren. Die Aufzahlung ist zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung von Ihnen zu zahlen und kann nicht zur Erstattung eingereicht werden.
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Wann bekommen ich neue Einlagen?
Die Nutzungsdauer von Einlagen beträgt bei regelmäßigem Tragen in der Regel sechs Monate. Bei einer Versorgung mit zwei Einlagenpaaren ist von einer Nutzungsdauer von mindestens einem Versorgungsjahr auszugehen. Ihr behandelnder Arzt kann eine neue Verordnung ausstellen, wenn Ihre bisherige Versorgung verschlissen ist oder aufgrund gesundheitlicher Veränderungen eine andere Versorgung erforderlich wird.
- Versorgungsbeispiel 1:
Sie haben im April 2020 und im Oktober 2020 jeweils ein Einlagenpaar erhalten und haben demnach wieder im April 2021 und im Oktober 2021 Anspruch auf eine neue Versorgung.
- Versorgungsbeispiel 2:
Sie haben im September 2020 zwei Einlagenpaare erhalten und haben demnach wieder ab September 2021 Anspruch auf zwei neue Versorgungen.
Ist eine vorzeitige Versorgung nötig, muss der Arzt eine Verordnung mit nachvollziehbarer Begründung ausstellen.
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Kann ich Einlagen auch aus einem Sanitätshaus/von einem Orthopädie(schuh)techniker meiner Wahl erhalten?
Ja. Die gesetzlichen Festbeträge für Einlagen sind verbindlich und gelten ohne Ausnahme bundesweit. Das bedeutet, alle Leistungserbringer sind versorgungs- und abgabeberechtigt.
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An wen kann ich mich wenden?
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.
Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.