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Hilft Menschen den Alltag besser zu bewältigen

Für einen Elektrorollstuhl benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin oder ein Krankenhaus können Ihnen einen Elektrorollstuhl verordnen.

Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) können Sie:

  • an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
  • in Ihrer KKH Servicestelle einreichen 

Nachdem Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) bei uns eingegangen ist, prüft die KKH Ihren Antrag. Wird Ihr Antrag von der KKH genehmigt, senden wir Ihnen und unserem Vertragspartner die Genehmigung umgehend zu. Der Vertragspartner wird spätestens am 1. Werktag, nachdem die Genehmigung bei ihm eingegangen ist, telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Liefertermin abzustimmen. Die Lieferung erfolgt dann innerhalb von drei Werktagen, sofern Sie keine spätere Lieferung wünschen.

Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

Sofern bei Ihnen die Voraussetzungen für die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl vorliegen, werden Sie mit einem 6-km/h-Modell versorgt.

Der Elektrorollstuhl erfüllt das Grundbedürfnis des Gehens in Ihrem Nahbereich. Dieses Grundbedürfnis entspricht einer Geschwindigkeit von 6 km/h. 

Elektrorollstühle mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h gelten nicht als Hilfsmittel im rechtlichen Sinne (§ 33 SGB V) und dürfen von den Krankenkassen daher nicht übernommen werden. Für Elektrorollstühle mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h muss zusätzlich zur Privathaftpflichtversicherung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Betriebserlaubnis vorgelegt werden. Sie gelten als Kraftfahrzeuge gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.

Wünschen Sie eine bestimmte Marke oder Sonderausstattungen (z.B. andere Lackierung, höhere Geschwindigkeit als 6 km/h etc.), so müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Bei Auslieferung des Elektrorollstuhls erhalten Sie eine Einweisung in den technischen Gebrauch.

Es ist hilfreich, wenn bei der Einweisung der gesetzliche Betreuer (soweit vorhanden), Ihre Pflegepersonen und/oder Angehörige dabei sind, damit auch sie in den Gebrauch des Elektrorollstuhls eingewiesen werden können.

Die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl erfolgt im Rahmen von 4-jährigen Versorgungspauschalen. Das bedeutet: der Vertragspartner stellt Ihnen für vorerst vier Jahre einen Elektrorollstuhl zur Verfügung und ist für den gesamten Zeitraum für alle Reparaturen zuständig. Die Reparaturen werden für Sie kostenfrei durchgeführt.

Sollte Ihr Elektrorollstuhl defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie den Elektrorollstuhl erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.

Sollten Sie Ihren Elektrorollstuhl nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass der Elektrorollstuhl zeitnah bei Ihnen abgeholt wird.  

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.

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