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An wen richtet sich die Leistung?
Das Angebot richtet sich an Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres.
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Welche Leistungen umfasst das Angebot?
Die KKH hat zur Teilentfernung der Gaumenmandeln besondere Verträge mit spezialisierten Ärzten und Krankenhäusern geschlossen, um Ihnen und Ihrem Kind eine möglichst schonende und stressfreie Behandlung zu ermöglichen.
Das Angebot umfasst
- die ambulante Teilentfernung der Gaumenmandeln durch Laser
- die Nachsorge, die entweder durch den Operateur oder durch den behandelnden Facharzt (HNO-Arzt oder Kinderarzt) durchgeführt wird.
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Welche Vorteile bietet das Angebot?
- Vermeidung von Verletzungen größerer Blutgefäße
- kleinere Blutungen werden durch den Laser sofort gestillt
- sehr geringe Nachblutungen gegenüber der vollständigen Entfernung der Mandeln
- weniger Schmerzen
- i. d. R. kann das Kind noch am Tag der Operation wieder mit nach Hause
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Welche Kosten entstehen mir?
Es entstehen Ihnen keine Kosten - bis auf eventuell anfallende Fahrkosten (Fahrkostenregelung gemäß § 60 SGB V).
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Welche Teilnahmevoraussetzungen gibt es?
Die medizinische Notwendigkeit einer Mandeloperation muss vorliegen und das 7. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein.
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Wie erfolgt die Teilnahme?
- I. d. R. stellt der behandelnde Kinder- oder Facharzt die Notwendigkeit einer Operation der Gaumenmandeln fest.
- Sie suchen sich einen der teilnehmenden Ärzte aus.
- Telefonisch vereinbaren Sie einen Termin mit dem ausgewählten Arzt (Operateur).
- Im Aufklärungsgespräch mit Operateur und Anästhesisten unterzeichnen Sie eine Teilnahmeerklärung für Ihr Kind. Die Teilnahme an diesem Angebot ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.