Besonders schonende Operationsmethode
Wir möchten, dass die Behandlung für Ihr Kind so schonend und stressfrei wie möglich ist. Daher haben wir besondere Verträge mit ärztlichen Praxen und Krankenhäusern geschlossen, die auf eine Teilentfernung der Gaumenmandeln spezialisiert sind.
Zu den Leistungen gehören
- die ambulante Teilentfernung der Gaumenmandeln durch einen Laser,
- die Nachsorge, die entweder durch den Operateur oder durch den behandelnden Facharzt (HNO-Arzt oder Kinderarzt) durchgeführt wird.
Das Angebot gilt für Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres.
Die Operation muss medizinisch notwendig sein und Ihr Kind darf das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bitte fragen Sie in Ihrer kinderärztlichen Praxis nach, ob die Operation ambulant durchgeführt werden kann und somit zum Angebot gehört.
- Durch den Laser werden meistens keine größeren Blutgefäße verletzt.
- Kleinere Blutungen werden durch den Laser sofort gestillt.
- Es gibt nur sehr geringe Nachblutungen gegenüber der vollständigen Entfernung der Gaumenmandeln.
- Ihr Kind hat weniger Schmerzen.
- In der Regel kann Ihr Kind noch am Tag der Operation wieder mit nach Hause.
Sie müssen keine Kosten übernehmen – bis auf eventuell anfallende Fahrkosten (Fahrkostenregelung gemäß § 60 SGB V).
- Bei einer ärztlichen Untersuchung wird zunächst festgestellt, ob die Operation medizinisch notwendig ist.
- Sie suchen sich einen der teilnehmenden Ärzte aus.
- Telefonisch vereinbaren Sie einen Termin mit dem ausgewählten Arzt (Operateur).
- Im Aufklärungsgespräch mit dem Operateur und dem Anästhesisten unterzeichnen Sie eine Teilnahmeerklärung für Ihr Kind. Die Teilnahme ist freiwillig und Sie können diese jederzeit widerrufen.
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