KKH Mehrleistung bei Durchführung eines Streptokokkentests
Schwangere Versicherte ab der 35. Schwangerschaftswoche. Der Test kann einmalig je Schwangerschaft durchgeführt werden.
Bei dem Streptokokkentest handelt es sich um eine Privatleistung. Nur bei einem Verdacht auf eine vorliegende Infektion übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Test. Diese Kosten werden dann direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
Möchten Sie sich vorsorglich testen lassen, können wir Ihnen den Test bezuschussen. Dafür müssen Sie die Rechnung zunächst selbst zahlen und anschließend bei uns einreichen. Wir erstatten Ihnen dann den Betrag.
Sie müssen vorher keinen Antrag stellen. Reichen Sie uns bitte die Nachweise ein und wir überweisen Ihnen das Geld.
Ihre Fragen beantwortet gern Ihre KKH-Servicestelle.