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Oft sind es Katzen, die an Toxoplasmose erkranken und den Erreger auf Menschen übertragen. Manchmal sind aber auch ungewaschene Lebensmittel oder rohes Fleisch die Übeltäter. Wir Zweibeiner spüren im besten Falle nichts von der Ansteckung oder zeigen Symptome eines ganz normalen grippalen Infektes. Wird man allerdings erstmals in der Schwangerschaft krank, kann die Infektionskrankheit das Kind schädigen oder eine Fehlgeburt auslösen. Die gute Nachricht: Hatte man zuvor bereits Toxoplasmose, schützen Antikörper im Blut vor erneuter Krankheit. Ob Sie immun sind, können Sie mit dem Toxoplasmose-Test herausfinden. Bei diesem wird Ihr Blut auf Antikörper untersucht.

Einen vorsorglichen Toxoplasmose-Test können Sie über das KKH Familienpaket bezuschussen lassen. Dafür benötigen wir lediglich den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung und die Rechnung.

Jeder Körper reagiert auf eine Schwangerschaft etwas anders. Einige Frauen entwickeln in dieser Zeit einen Mangel an Eisen, Magnesium oder Folsäure, der sich schwer durch Ernährung ausgleichen lässt. Verordnete Nahrungsergänzungsmittel wie Eisen, Magnesium und Folsäure helfen dann weiter.

Verschreibt Ihnen die gynäkologische Praxis eines dieser Mittel, lösen Sie das Rezept anschließend in einer Apotheke oder Versandapotheke ein. Wir zahlen die Kosten dann gern aus Ihrem Extra-Budget in der Schwangerschaft über das KKH Familienpaket. Wie das geht? Einfach das Rezept und die Rechnung im entsprechenden Bereich in „Meine KKH“ hochladen.

Ein Zahn pro Kind. Das beschwört der Volksmund. Stimmt das auch? Fakt ist, dass viele Schwangere unter Zahnfleischbluten leiden und anfälliger für Karies sind. Einige Frauen gehen deshalb während der Schwangerschaft zur Professionellen Zahnreinigung.

Schwangeren erstatten wir die Professionelle Zahnreinigung aus dem Extra-Budget des KKH Familienpakets. Dafür benötigen wir lediglich den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung und die Rechnung.

Atemübungen, Entspannungstechniken und was sonst so auf einen während der Geburt zukommt: Das ist nicht nur für Sie als Schwangere wichtig, sondern auch für Ihren Partner oder Ihre Partnerin. Viele Schwangere freuen sich deshalb über Begleitung im Geburtsvorbereitungskurs.

Die Kosten des Kurses für den Partner oder die Partnerin können wir über das KKH Familienpaket zahlen. Damit wir den entsprechenden Kurs übernehmen können, benötigen wir anschließend die Rechnung und überweisen Ihnen dann die Kosten.

Babys halten sich bei der Geburt nicht an einen Zeitplan oder an die Arbeitszeiten der Hebamme. Damit sie auch bei der Geburt zur Seite stehen, möchten einige Hebammen mit Ihnen eine Rufbereitschaft vereinbaren.

Wenn es um die Kosten der Hebammenrufbereitschaft geht, genießen Sie hier die Vorteile des KKH Familienpaketes: Bis zu 300 € können wir bezuschussen, wenn Sie uns die entsprechende Rechnung einreichen.

B-Streptokokken sind Bakterien, die bei Erwachsenen selten zu Beschwerden führen. In der Schwangerschaft kann die Infektion allerdings nach der Geburt das Kind krank machen. Mit einem Abstrich lässt sich herausfinden, ob die werdende Mutter infiziert ist. Dieser wird meist zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche gemacht. Fällt der Test positiv aus, werden vor der Geburt Antibiotika gegeben, um das Kind zu schützen.

Falls Sie nach ärztlicher Beratung getestet werden möchten, können Sie die Kosten über das KKH Familienpaket erstatten lassen. Dafür benötigen wir lediglich den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung und die Rechnung.

Die Geburt ist nicht nur für Mütter eine aufregende Sache. Auch für die Kleinen kann die Entbindung sehr anstrengend sein. Einige Neugeborene leiden am KISS-Syndrom (Kopfgelenk-induzierte-Symmetrie-Störung). Um diese und andere Geburtsfolgen zu behandeln, wird manchmal Osteopathie verschrieben.

Osteopathie gehört eigentlich nicht zu den Leistungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Ist Ihr Baby bei uns versichert und unter einem Jahr alt, können wir trotzdem bis zu 300 € für solche Behandlungen über das KKH Familienpaket zahlen.

Wichtig ist, dass Sie uns die Rechnung der behandelnden Praxis, das Privatrezept und den Qualifikationsnachweis für die Behandlung spätestens drei Monate nach Rechnungsdatum einreichen.

Sie können sich in den folgenden Praxen behandeln lassen:

  • ärztliche und physiotherapeutische Praxen, die eine entsprechende Qualifikation einer osteopathischen Ausbildung vorweisen können
  • ab dem 01.05.2023 auch bei Osteopathen oder Heilpraktikern, die Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sind oder eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt

Wir empfehlen Ihnen, bei Verbänden und Vereinigungen nach einer geeigneten Praxis zu suchen. Mehr dazu unter kkh.de/osteopathie.

Fragen Sie gern auch Ihre Hebamme oder Ihre kinderärztliche Praxis nach einer Empfehlung.

Windpocken (Varizellen) sind hoch ansteckend. und gehören zu den klassischen Kinderkrankheiten. Ist die Krankheit überstanden, schlummern die Viren im Körper und sorgen in der Regel für eine lebenslange Immunität. Wenn Sie als Kind keine Erkrankung durchgemacht und auch keine Impfung erhalten haben, kann eine erstmalige Infektion in der Schwangerschaft gefährlich werden – sowohl für Sie als auch für das ungeborene Kind.

Ein Antikörper-Test zeigt, ob Sie einen ausreichenden Immunschutz haben. Über das Familienpaket können Sie sich die Kosten dafür erstatten lassen, wenn bei Ihnen eine besondere Infektionsgefahr oder ein anderes individuelles Risiko besteht. Dafür benötigen wir lediglich den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung und die Rechnung.

Auch Ringelröteln gehören zu den klassischen Kinderkrankheiten. Ausgelöst werden Sie durch das Parvovirus 19. Eine Infektion im Kindesalter führt normalerweise zu einem lebenslangen Immunschutz. Dieser ist insbesondere bei Schwangeren wichtig, denn die Infektion mit Ringelröteln kann zu Schädigungen beim ungeborenen Kind führen.

Ein Antikörper-Test zeigt, ob Ihr Immunschutz ausreichend ist. Über das Familienpaket können Sie sich die Kosten dafür erstatten lassen, wenn bei Ihnen eine besondere Infektionsgefahr oder ein anderes individuelles Risiko besteht. Dafür benötigen wir lediglich den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung und die Rechnung.