Schwangerschaftsvermeidende & schwangerschaftsunterstützende Maßnahmen
- Ärztliche Beratung und Untersuchung (ausgenommen ist die allgemeine Sexualaufklärung oder Sexualberatung)
- Verhütungsmittel und -maßnahmen zur Vermeidung einer Schwangerschaft (Pille, Pille danach, Spirale, Implantate)
- Präparate und Maßnahmen zur Förderung einer Schwangerschaft (Künstliche Befruchtung)
Ärztliche Beratung und Untersuchung:
Wir übernehmen die Kosten der Beratung und Untersuchung zu 100 Prozent. Ihnen entstehen keine Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Gesundheitskarte.
Verhütungsmittel und -maßnahmen:
Ab dem 18. Geburtstag fällt für Sie eine gesetzliche Zuzahlung für verordnungsfähige Verhütungsmittel an. Diese beträgt mindestens 5 € und maximal 10 € und ist in der Apotheke zu bezahlen. Ab dem Alter von 22 Jahren müssen Sie Verhütungsmittel selbst bezahlen.
Die Kosten für Kondome oder Cremes werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen. Weitere Informationen zur Verhütung finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BzGA)
Hinweis: Sollten Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung vorliegen, übernehmen wir die Kosten eines verordneten Notfallverhütungsmittels („Pille danach“). In diesem Fall gibt es keine Altersbeschränkung.
Präparate und Maßnahmen zur Förderung einer Schwangerschaft:
Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir die Kosten in anteiliger Höhe. Weitere Informationen finden Sie unter dem Thema Künstliche Befruchtung.
Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?