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Mein Heilpraktiker bietet Osteopathie an. Wie erhalte ich einen Zuschuss?
Seit dem 01.05.2023 bezuschussen wir osteopathische Behandlungen bei Heilpraktikern. Voraussetzung ist, dass Ihr Heilpraktiker Mitglied im Berufsverband der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen hat, die zum Beitritt in den Verband der Osteopathen berechtigt.
Wir brauchen daher den sogenannten Qualifikationsnachweis Ihres Heilpraktikers. Bitte lassen Sie das Formular von Ihrer behandelnden Praxis ausfüllen und reichen Sie es gemeinsam mit der Originalrechnung und der ärztlichen Verordnung bei uns ein.
Insgesamt bezuschussen wir 40 € pro Sitzung für bis zu drei Behandlungen pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen finden Sie auch unter kkh.de/osteopathie
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Mein Baby leidet am KISS-Syndrom. Werden die Kosten übernommen?
Im Rahmen unseres Familienpakets können wir die Behandlung mit bis zu 300 € bezuschussen. Wichtig ist, dass wir die Rechnung spätestens drei Monate nach der Behandlung erhalten und die Behandlung von einer entsprechend qualifizierten Person mit Kassenzulassung durchgeführt wird.
Unter kkh.de/familienpaket haben wir noch einmal alles Wichtige für Sie zusammengefasst.
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Kann ich mein Gesundheitsbudget für die Behandlung beim Heilpraktiker nutzen?
Ja. Mit unserem KKH Bonus sammeln Sie Gesundheitsmaßnahmen und das belohnen wir. Entweder zahlen wir Ihnen eine Geldprämie oder Sie können ein doppelt so hohes Gesundheitsbudget nutzen. Die Behandlungen bei einem Heilpraktiker gehören dazu.