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Gesund durch alternative Medizin

Seit dem 01.05.2023 bezuschussen wir osteopathische Behandlungen bei Heilpraktikern. Voraussetzung ist, dass Ihr Heilpraktiker Mitglied im Berufsverband der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen hat, die zum Beitritt in den Verband der Osteopathen berechtigt.

Wir brauchen daher den sogenannten Qualifikationsnachweis Ihres Heilpraktikers. Bitte lassen Sie das Formular von Ihrer behandelnden Praxis ausfüllen und reichen Sie es gemeinsam mit der Originalrechnung und der ärztlichen Verordnung bei uns ein.

Insgesamt bezuschussen wir 50 € pro Sitzung für bis zu drei Behandlungen pro Kalenderjahr.

Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Wenn Sie Ihr Baby osteopathisch behandeln lassen möchten, beteiligen wir uns unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten, und zwar bis zu einer Höhe von 150 € pro Jahr (drei Sitzungen à 50 €). Hier erfahren Sie mehr.

Ja. Mit unserem KKH-Bonus sammeln Sie Gesundheitsmaßnahmen und das belohnen wir. Entweder zahlen wir Ihnen eine Geldprämie oder Sie können ein doppelt so hohes Gesundheitsbudget nutzen. Die Behandlungen bei einem Heilpraktiker gehören dazu.

Heilmittel

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Akupunktur

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