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Welche Voraussetzungen gelten für die Behandlung?
- Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens 6 Monaten bestehen und bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz). Dabei dürfen die Schmerzen nicht nur in einzelnen Segmenten der Wirbelsäule auftreten.
- Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen.
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Welche Kosten entstehen mir?
Wenn Sie die eben genannten Voraussetzungen erfüllen, entstehen Ihnen keine Kosten. Sofern Sie sich aus anderen Gründen mit Akupunktur behandeln lassen, sind die Kosten in voller Höhe von Ihnen selbst zu zahlen.
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Wie kann ich mich behandeln lassen?
Zur Behandlung wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin. Bei den genannten Diagnosen rechnet Ihr Arzt die Leistung direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab.
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Wie lange dauert die Behandlung?
- Lendenwirbelsäule:
Jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer, mit jeweils 14-20 Nadeln - Gonarthrose:
Jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer, mit jeweils 7-15 Nadeln je behandeltem Knie
Wichtig: Eine erneute Akupunkturbehandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer vorherigen Akupunkturbehandlung erfolgen.
Die Dauer von anderen Behandlungen erfragen Sie bitte bei Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin.
- Lendenwirbelsäule:
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An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder an Ihr KKH Serviceteam.