-
Wie werden Schulausbildungszeiten nachgewiesen?
Durch
- Schulzeugnisse
- Abschlusszeugnis
- Semester-/Studienbescheinigungen
- Diplom
- Promotionsurkunde
- oder mit dem Vordruck am Ende dieser Seite
-
Wo kann die Bescheinigung vorgelegt werden?
Bei der gesetzlichen Krankenkasse, z. B. bei der KKH. In anderen Fällen direkt beim Rentenversicherungsträger.
-
Wann wird die Bescheinigung vorgelegt?
Gleich nach Ende der Schulausbildung, um nichts zu versäumen.
Wichtig: Die Bescheinigung darf erst mit/nach dem Ende der Schule ausgestellt werden. -
Was macht die Krankenkasse damit?
Zeiten der allgemeinen Schulausbildung werden gemäß § 39 DEÜV bei der Krankenkasse verarbeitet und elektronisch an die Rentenversicherung gemeldet. In allen anderen Fällen wird die Schulzeitbescheinigung gemäß § 16 SGB I an die Rentenversicherung weitergeleitet. Eine Datenverarbeitung durch die KKH erfolgt nicht.
-
Wer kann weitere Informationen geben?
Weitere Fragen beantwortet gerne Ihre KKH Servicestelle.
-
Wo erhalte ich das Formular?