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Osteopathie: Sanft Blockaden lösen

Sie können sich in den folgenden Praxen behandeln lassen:

  • ärztliche und physiotherapeutische Praxen, die eine entsprechende Qualifikation einer osteopathischen Ausbildung vorweisen können
  • ab dem 01.05.2023 auch bei Osteopathen oder Heilpraktikern, die Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sind oder eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt

Bitte reichen Sie uns in jedem Fall folgende Unterlagen ein:

  • Rechnung
  • Ärztliche Verordnung (d. h. Privatrezept)
  • Qualifikationsnachweis der Person, die Sie behandelt hat (das Formular dafür können Sie hier herunterladen, ausdrucken und dann vom Behandler oder der Behandlerin ausfüllen lassen.

Bitte geben Sie zur Sicherheit zusätzlich Ihre aktuelle Bankverbindung mit an, damit wir den Zuschuss direkt überweisen können.

Einen separaten Antrag auf Kostenerstattung brauchen Sie nicht auszufüllen.

Unser Tipp:
Laden Sie Rechnungen, Privatrezepte oder Qualifikationsnachweise einfach im Online-Portal Meine KKH hoch. Sie haben noch keinen Zugang? Dann registrieren Sie sich kostenfrei unter: kkh.de/meine-kkh

Ja, auch für Kinder, die jünger als ein Jahr sind, erstatten wir bis zu 150 € pro Jahr (drei Sitzungen à 50 €).

Grundsätzlich erhalten Sie unseren Zuschuss von 50 € pro Sitzung, wenn die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder die Beschwerden zu lindern.

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