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Unterstützung bei der Führung des Haushaltes

Haushaltshilfe richtet sich grundsätzlich an

  • Familien mit Kindern unter zwölf Jahren
  • Schwangere Frauen und Wöchnerinnen
  • Versicherte ohne Kinder, die z.B. wegen schwerer Krankheit nach einem stationären und ambulanten Krankenhausaufenthalt nicht in der Lage sind, ihren Haushalt weiterzuführen.

Wenn Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung zeitweise auf Hilfe im Haushalt angewiesen sind, unterstützen wir Sie. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie von uns einen Zuschuss für eine Haushaltshilfe, zum Beispiel

  • bei massiven Schwangerschaftsbeschwerden,
  • bei einer Risikoschwangerschaft, in der ein Arzt Bettruhe angeordnet hat,
  • bei verzögerter Genesung nach der Entbindung.

Wer unter schwangerschaftstypischen Befindlichkeitsstörungen leidet, hat allerdings nicht grundsätzlich einen Anspruch auf Zuschüsse zu einer Haushaltshilfe.

Haushaltshilfe wegen stationärer Behandlung
Es kommt auf die Dauer der stationären Behandlung bzw. der häuslichen Krankenpflege an. Bei Vorsorge- und Rehamaßnahmen richtet sich die Dauer nach der medizinischen Notwendigkeit.

Haushaltshilfe nach einem stationären/ambulanten Aufenthalt in einem Krankenhaus oder nach einer ambulanten Operation
Nach dem Ereignistag ist die Dauer der Haushaltshilfe von dem Vorhandensein eines Kindes abhängig. Lebt ein Kind, welches behindert und auf Hilfe angewiesen ist oder ein Kind, welches nicht älter als elf Jahre ist, im Haushalt, beträgt die Dauer max. 26 Wochen. Leben keine Kinder im Haushalt, kann die Haushaltshilfe für die Dauer von bis zu vier Wochen erbracht werden.

Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft/Entbindung
Der Zeitraum hängt vom Einzelfall ab. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre KKH-Servicestelle.

Haushaltshilfe wegen Krankheit
Max. zehn Tage pro Kalenderjahr für max. vier Stunden täglich. 

Sie können Ihre Haushaltshilfe frei wählen. Die Höhe unseres Zuschusses richtet sich nach dem Grund, aus dem Sie eine Haushaltshilfe brauchen, sowie nach der Person, die Sie im Haushalt unterstützt.

Haushaltshilfe wegen stationärer Behandlung oder Schwangerschaft/Entbindung
Wird die Haushaltshilfe durch eine Sozialstation organisiert und übernommen, erstatten wir die Kosten im vertraglichen Umfang. Nimmt Ihr Ehepartner unbezahlten Urlaub, übernehmen wir den Verdienstausfall bis zur Höhe der Kosten, die angefallen wären, wenn Sie eine Sozialstation beauftragt hätten.

Auch für eine Haushaltshilfe, die Sie sich selbst gesucht haben (zum Beispiel Nachbarn oder Freunde), zahlen wir einen Zuschuss in angemessener Höhe. Wenn Ihnen Verwandte (zum Beispiel Oma oder Schwester) helfen, können wir die Fahrkosten und die Kosten für einen Verdienstausfall übernehmen. Als Obergrenze gilt auch hier der Betrag, der bei der Versorgung durch einen Vertragspartner (Sozialstation) angefallen wäre.

Haushaltshilfe wegen Krankheit
Nimmt Ihr Ehepartner unbezahlten Urlaub, erstatten wir den Verdienstausfall bis zur Höhe des Höchstkrankengeldes. Bei allen anderen Erbringern von Haushaltshilfe (Nachbarn, Verwandte, Sozialstation) zahlen wir einen Zuschuss in angemessener Höhe (gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung). Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das höchstens 13 Jahre alt ist, und niemand den Haushalt weiterführen kann.  

Grundsätzlich ist von Ihnen für die Haushaltshilfe eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten pro Tag zu leisten. Die Zuzahlung ist beschränkt auf mindestens 5 bzw. höchstens 10 € pro Tag.

Für die Haushaltshilfe bei Schwangerschaft/Entbindung ist keine gesetzliche Zuzahlung zu entrichten.

Sie können gerne unseren Dokumenten-Upload nutzen und uns Ihren vollständig ausgefüllten Antrag online übermitteln. Einfach einloggen und die Unterlagen an die KKH schicken!

Alternativ können Sie den Antrag an folgendes Postfach senden:

KKH Kaufmännische Krankenkasse
30125 Hannover      
     
                                

Sofern der Antrag vollständig ausgefüllt ist, wird dieser kurzfristig bearbeitet.

Ihr Antrag auf Haushaltshilfe wurde von der KKH bewilligt.

Erbringung durch Sozialstation
Bei einer Bewilligung für eine Sozialstation rechnet diese direkt mit der KKH ab.

Erbringung durch Verwandte oder Bekannte
Bei Erstattung von Verdienstausfall oder Haushaltshilfe durch Bekannte müssen die entsprechenden Bescheinigungen bei der KKH eingereicht werden.

Mutterschaftsgeld

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Häusliche Krankenpflege

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