
Sozialwahl 2023 – Erstmals online abstimmen!
Bis zum 31. Mai 2023 findet wieder die Sozialwahl statt – erstmals auch als Online-Wahl bei der KKH. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und Beiträge zahlen. Hier geht es zur Online-Wahl.
Wie funktioniert die Online-Wahl?
Als technische Voraussetzung reichen ein PC, Notebook, Smartphone oder Tablet. Über ein Authentifizierungsverfahren muss die Identität nachgewiesen werden. Dies erfolgt über ein Dreinummernverfahren, das sich aus der Versichertennummer (steht auf der Versichertenkarte/eGK), der individuellen Kartennummer (befindet sich auf der Rückseite der Versichertenkarte/eGK) und dem Wahlkennzeichen (steht auf dem Wahlbriefumschlag) zusammensetzt. Alternativ können sich die Wahlberechtigten über den elektronischen Personalausweis und die Ausweis-App2 identifizieren. Auch hier wird für die Stimmabgabe das Wahlkennzeichen benötigt.
Wie die digitale Stimmabgabe funktioniert, erklärt auch dieses Video:
Digitale Stimmabgabe: bequem und sicher
Selbstverständlich hat die Sicherheit der Stimmenabgabe und der damit verbundenen Daten auch online höchste Priorität. Dazu hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Technische Richtlinie (TR) veröffentlicht. Diese enthält genaue Vorgaben zum Datenschutz sowie zur technischen Umsetzung und Manipulationssicherheit der Online-Wahl. Die TR war grundlegend für die Ausschreibung der Wahl-Software, die bei allen teilnehmenden Krankenkassen nun einheitlich zum Einsatz kommt – also auch bei der KKH.
Weitere Infos zum Modellprojekt Online-Wahl:

Briefwahl: Ab die Post!
Wer klassisch per Brief wählen möchte, muss auf dem in den Wahlunterlagen enthaltenen Stimmzettel sein Kreuz für eine Liste machen. Anschließend kommt der Stimmzettel in den vorfrankierten roten Umschlag und wird mit der Post zurückgeschickt. Spätestens am 31. Mai muss dieser wieder bei der KKH sein.
Welche Aufgaben hat der Verwaltungsrat?
Die Sozialwahl ist nach der Europa- und Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. 52 Millionen Wahlberechtige sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter in den Verwaltungsräten entscheiden mit, wie die Beiträge der Versicherten verwendet werden. So haben sie Einfluss darauf, welche Maßnahmen von den Krankenkassen zur Vorsorge angeboten werden und legen neue Services für Versicherte fest. Sie sind außerdem an allen Entscheidungen beteiligt, die Versicherte direkt betreffen: So sind sie zum Teil Mitglieder der Widerspruchsausschüsse oder wählen diese, beschließen Satzungsleistungen wie zum Beispiel Bonusprogramme und verantworten wichtige Finanzentscheidungen.

Wer steht zur Wahl?
Bei der Sozialwahl werden die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialen Selbstverwaltung gewählt. Dabei stehen keine politischen Parteien zur Wahl, sondern Listen mit Kandidierenden. Je mehr Stimmen eine Liste erhält, desto mehr Sitze sichert sie sich im jeweiligen Sozialparlament.
Abschriften der Vorschlagslisten:
Alle zugelassenen Vorschlagslisten
Hier stellen sich die Listen vor, die zur Wahl stehen:
Darum ist die Sozialwahl wichtig
Bei der diesjährigen Werbekampagne für die Sozialwahl ist die KKH mit sehr persönlichen Beiträgen vertreten:
Der Bundeswahlbeauftragte Peter Weiß berichtet in einem Interview von seinem Amt und gibt weitere Einblicke in die Sozialwahl.
Anke Fritz, Versichertenvertreterin im Verwaltungsrat der KKH, spricht über die ehrenamtliche Arbeit der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter.
Holger Wnuk, Leiter des Selbstverwaltungsbüros der KKH, beantwortet in einem Interview wichtige Fragen zur Sozialwahl und gibt Einblicke in die Relevanz der anstehenden Wahlen.
Die KKH Versicherte Sabine Schwandner schildert in einem kurzen Video ihre positiven Erfahrungen mit dem Service der KKH und der ärztlichen Zweitmeinung.
Bekanntmachungen des Wahlausschusses
Bekanntmachungen des Bundeswahlbeauftragten
Ergebnis Sozialwahl 2017
Weitere Informationen
Mehr zur Sozialwahl lesen Sie unter sozialwahl.de.
Ein Interview zur Sozialwahl-Kampagne lesen Sie in der aktuellen Ausgabe unseres Mitgliedermagazins aktiv+.
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Dann wenden Sie sich an:
Holger Wnuk
Referent im Vorstandsbereich
Telefon: 0511 2802-1011
E-Mail: holger.wnuk@kkh.de