Sozialwahl: Ersatzkassen gründen Arbeitsgemeinschaft „ARGE – Online-Wahlen 2029“
TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH & hkk bereiten digitale Stimmabgabe vor
Hannover, 07.04.2026
Wählen per Mausklick? Das soll bei der nächsten Sozialwahl bei den Ersatzkassen erneut möglich sein. Nach der erfolgreichen Durchführung des Modellprojektes „Online-Wahlen 2023“ bereiten die TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk alles für eine digitale Stimmabgabe neben der bewährten Briefwahl bei den Sozialwahlen 2029 vor. „Die zusätzliche Abstimmungsmöglichkeit bedeutet eine Modernisierung der demokratischen Beteiligungsprozesse und wird die Soziale Selbstverwaltung stärken“, ist Jörg Ide (TK), Sprecher der Arbeitsgemeinschaft ARGE – Online-Wahlen 2029 überzeugt.
Ende März ist die Gesellschafterversammlung erstmals in einer konstituierenden Sitzung zusammengekommen und hat Dieter F. Märtens (alternierender Verwaltungsratsvorsitzender TK) zum Sitzungsleiter und Sylvi Krisch (Verwaltungsratsvorsitzende BARMER) zur Stellvertreterin ernannt. Nun gehen die Vorbereitungen in die nächste Phase: „Die Durchführung einer sicheren und funktionsfähigen Online-Wahl haben wir bereits einmal unter Beweis gestellt. Auch dieses Mal werden wir alles daransetzen, einen reibungslosen Ablauf der zusätzlichen Stimmabgabe gewährleisten zu können“, sagt Holger Schlicht (DAK), ebenfalls Sprecher der ARGE – Online-Wahlen 2029.
Die am Online-Wahlverfahren teilnehmenden Krankenkassen werden alle notwendigen organisatorischen und technischen Vorbereitungen intern auf den Weg bringen, um den Versicherten diese Wahloption anzubieten. Möglich ist die Online-Wahl durch eine Regelung im zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz, das der Bundestag Ende 2025 verabschiedet hat. Die Verwaltungsräte der beteiligten Krankenkassen müssen in diesem Zusammenhang einen Satzungsnachtrag beschließen, der die Online-Wahl-Option bei ihnen zukünftig ermöglicht. Zudem wird der Bundesrat voraussichtlich im Juni 2026 die dafür benötigte Wahlverordnung verabschieden.
Hintergrund
Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt. Sie ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. 2023 waren rund 52 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Bei den Sozialwahlen werden ehrenamtliche Vertreter:innen für die wichtigsten Entscheidungsgremien der Krankenkassen, die Verwaltungsräte, bestimmt.
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