Datenschutz ist uns ausgesprochen wichtig. Ihnen hoffentlich auch.
Sobald Sie im Besitz Ihrer Zugangsdaten sind, können Sie auf Ihre persönlichen Daten zugreifen und unter anderem versicherungsrechtliche Angelegenheiten auslösen oder beantragen.
Vor diesem Hintergrund prüfen wir die eingehenden Registrierungen sorgfältig und versenden die Zugangsdaten nur an Ihre hinterlegte Postanschrift. Wir wollen vermeiden, dass die „falschen“ Personen in den Besitz Ihrer Zugangsdaten kommen und diese missbräuchlich nutzen.
Nach der erfolgreichen Registrierung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten nach zwei bis vier Tage per Post.
Die Zustellung der Zugangsdaten dauert in der Regel ca. zwei bis vier Tage.
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an Ihre zuständige Servicestelle.
Wenn Sie Ihren Brief mit den Zugangsdaten nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Servicestelle. Sie erhalten schnellstmöglich einen neuen Brief mit Zugangsdaten.
Die Zugangsdaten sind maximal 60 Tage gültig. Sobald Sie innerhalb von 60 Tagen die Zugangsdaten für den Erstlogin genutzt haben und sich ein eigenes Passwort vergeben haben, verlieren die Zugangsdaten aus dem Brief die Gültigkeit. Für alle weiteren Logins nutzen Sie natürlich Ihr selbst erstelltes Passwort.
- Wenn Sie Ihren Benutzernamen vergessen haben, können Sie auch einfach Ihre Versichertennummer verwenden. Die Nummer steht u. a. auf Ihrer Gesundheitskarte.
- Wenn Sie Ihr Passwort nicht mehr wissen, können Sie ein vorübergehendes Passwort per E-Mail anfordern. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie sich in der Vergangenheit mindestens schon einmal erfolgreich eingeloggt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Servicestelle.
- Die Funktion „Passwort vergessen“ ist nur nutzbar, wenn Sie sich mindestens einmal in der Vergangenheit erfolgreich eingeloggt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Servicestelle.
- Das vorübergehende Passwort ist aus Sicherheitsgründen nur 24 Stunden gültig. Prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner.
- Eventuell haben wir eine veraltete E-Mail-Adresse hinterlegt. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Servicestelle
- Bitte achten Sie beim Kopieren des vorübergehenden Passworts aus der E-Mail darauf, dass Sie kein Leerzeichen kopieren. Dieses würde als „zusätzliches“ Zeichen das Passwort ungültig machen. Nach Eingabe dieses Passwortes sind Sie verpflichtet, sich wieder ein eigenes Passwort zu vergeben. Das vorübergehende Passwort aus der E-Mail verliert somit seine Gültigkeit.
Sobald Sie drei Mal ein falsches Passwort eingegeben haben, wird der Zugang aus Sicherheitsgründen für 24 Stunden gesperrt. Sie können sich an Ihre zuständige Servicestelle wenden und die Sperre aufheben lassen.
Nutzen Sie anschließend die Funktion „Passwort vergessen“, um sich ein vorübergehendes Passwort per E-Mail anzufordern. Nach Eingabe dieses Passwortes sind Sie verpflichtet, sich wieder ein eigenes Passwort zu vergeben. Das vorübergehende Passwort aus der E-Mail verliert somit seine Gültigkeit.
Bitte versuchen Sie den Zugang über ein anderes Gerät (z. B. Laptop, Smartphone, Tablet). Auch veraltete Browser-Versionen können dazu führen, dass manche Services nicht aufrufbar bzw. nutzbar sind.
Bitte prüfen Sie daher Ihre Browser nach Updates und installieren Sie diese. Sofern die Probleme weiterhin bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Servicestelle.
Damit Sie Ihr Geld schnellstmöglich erhalten, stellen wir Ihnen je nach Rechnungstyp unterschiedliche Online-Services zur Verfügung. So geht’s:
Nutzen Sie diesen Service, um Rechnungen für folgende Leistungen hochzuladen:
- Kieferorthopädische Behandlung
- Zahnersatz
- Impfungen
- Präventionskurse
- Osteopathische Behandlungen
- Fahrkosten (Taxi oder eigener Pkw)
- Behandlung im Ausland
- Untersuchungen, Behandlungen und Services für Schwangere und werdende Familien
Nutzen Sie diesen Service, wenn Sie am KKH-Bonus teilnehmen und sich als Prämie das Gesundheitsbudget ausgesucht haben. Wir können Ihnen aus Ihrem Gesundheitsbudget Rechnungen für privat bezahlte Gesundheitsmaßnahmen ganz oder teilweise erstatten, zum Beispiel für:
- Kontaktlinsen
- private Krankenzusatzversicherung
- neuen Sportschuhe
- ein Grünes Rezept