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Wenn ein Pflegefall eintritt, haben Sie erst einmal viel zu organisieren und zu regeln. Es ist deshalb verständlich, dass Sie sich vielleicht fragen, warum Sie nun auch noch ein Pflegetagebuch führen sollen. Schließlich haben Sie auch so schon genug „um die Ohren“. Ein Pflegetagebuch zu führen, nimmt zusätzlich Zeit in Anspruch, es hilft jedoch dem Gutachter, sich ein umfassendes Bild von der Pflegesituation zu machen.
Bevor die Pflegekasse über den Antrag auf Pflegeleistungen entscheidet, findet ein vorher angemeldeter Besuch des Medizinischen Dienstes (MD) statt. Dieser Besuch dient dazu, den Umfang der Pflegebedürftigkeit festzustellen.
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes (MDS) und beim Medizinischer Dienst (MD).
Der Gutachter stellt bei diesem Besuch die Einschränkung der Selbststständigkeit und einzelnen Fähigkeiten fest. Es ist daher hilfreich, wenn Sie die Pflegesituation bereits im Vorfeld beobachten und das Pflegetagebuch dem Gutachter vorlegen.
Auch die sogenannten „Module“, nach denen die Beurteilung erfolgt, sind in dem Pflegetagebuch einzeln erläutert.
Sollten Sie zu der Dokumentation Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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