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Digitale Helfer für den Alltag in der Pflege

DiPAs richten sich an pflegebedürftige Personen, die einen Pflegegrad haben (1 bis 5) und Unterstützung im Alltag brauchen.

Bislang sind noch keine DiPAs offiziell zugelassen. Entscheidend für die zukünftige Kostenübernahme ist, dass die Anwendung im DiPA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet ist. Ist dies nicht der Fall, können wir die Kosten auch nicht übernehmen.

Wir übernehmen monatlich bis zu 40 € für die eigentliche digitale Pflegeanwendung.

Wenn Sie bei der Nutzung Ihrer DiPA Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst benötigen, bezuschussen wir die Leistung mit zusätzlich 30 € pro Monat. Der Pflegedienst kann den Betrag direkt mit uns abrechnen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir keine Kosten für Hardware-Ausstattung (z. B. Rechner, Tablet, Smartphone usw.) übernehmen. Das gilt auch für weitere Kosten, die durch die Nutzung einer DiPA entstehen (z. B. Vertragsgebühren für Endgeräte oder Internetzugang).

Bislang ist noch keine DiPA offiziell zugelassen. Den Antrag stellen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung, sobald erste digitale Pflegeanwendungen genutzt werden können. Sie finden ihn dann hier.

Bitte schicken Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben an:

KKH Kaufmännische Krankenkasse
30125 Hannover

Oder laden Sie den Antrag online über Meine KKH hoch. Sie haben noch keinen Zugang? Unter kkh.de/meine-kkh können Sie ihn ganz einfach beantragen. Die Daten für den Erst-Login schicken wir Ihnen aus Sicherheitsgründen per Post zu.

Wenden Sie sich ganz einfach an das Team Ihrer Servicestelle. Unter kkh.de/servicestellen finden Sie die Kontaktdaten.

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