
Digitale Helfer für den Alltag in der Pflege
DiPAs richten sich an pflegebedürftige Personen, die einen Pflegegrad haben (1 bis 5) und Unterstützung im Alltag brauchen.
Zugelassen sind nur DiPAs, die im DiPA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind. Ist dies nicht der Fall, können wir keine Kosten übernehmen.
Wenn Sie eine DiPA sowie zusätzliche Unterstützungsleistungen eines Pflegedienstes nutzen, übernehmen wir von den anfallenden Kosten bis zu 53 € pro Kalendermonat.
Nicht erstatten können wir Kosten für Hardware-Ausstattung (z. B. Rechner, Tablet, Smartphone usw.) oder weitere Kosten, die durch die Nutzung einer DiPA entstehen (z. B. Vertragsgebühren für Endgeräte oder Internetzugang).
Den Antrag auf digitale Pflegeanwendung stellen wir gern zur Verfügung, sobald erste zugelassene DiPA genutzt werden können. Sie finden ihn dann hier.
Sie können den Antrag per Post schicken, in einer unserer Servicestellen abgeben oder bequem über Meine KKH hochladen. Sie haben noch keinen Zugang? Unter kkh.de/meine-kkh können Sie ihn ganz einfach beantragen. Wir schicken Ihnen dann die Daten für den Erst-Login aus Sicherheitsgründen per Post zu.
Wenden Sie sich ganz einfach an das Team Ihrer Servicestelle. Unter kkh.de/servicestellen finden Sie die Kontaktdaten.
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