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Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Organspende?
In Deutschland gilt die sogenannte „erweiterte Zustimmungsregelung“. Ohne Zustimmung des Spenders ist eine Organentnahme nicht möglich. Alle Regelungen rund um die Organ- und Gewebespende einschließlich des Verbotes zum Handeln mit menschlichen Organen werden im Transplantationsgesetz (TPG) genannt.
Um Klarheit über die Bereitschaft zur Organspende eines Menschen zu schaffen, sieht das TPG vor, dass alle Krankenkassen ihre Mitglieder ab 16 Jahren in Abständen von 2 Jahren schriftlich über die Organspende und die Bedeutung des Transplantationsregisters informieren.
Ziel ist es, Sie bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen und zu einem schriftlichen Festhalten Ihres Willens zu bewegen.Die häufigsten Fragen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Sie zusammengefasst unter organspende-info.de/faq
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Wie dokumentiere ich meinen Willen für oder gegen eine Organspende?
Sie können Ihren Willen in einem Organspendeausweis dokumentieren. Sollten Sie Ihren Willen zur Organspende in einer Patientenverfügung dokumentiert haben, dann ist es ratsam, darüber hinaus auch einen Organspendeausweis mit sich zu führen. Dieser wird im Ernstfall eventuell eher gefunden. Gut ist es zudem, Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung zu informieren. Wenn Sie sowohl über einen Organspendeausweis verfügen als auch über eine Patientenverfügung, sollten Ihre Willensbekundungen unbedingt übereinstimmen. Andernfalls ist Ihr Wille nicht eindeutig zu ermitteln. Dann werden unter Umständen Ihre Angehörigen um eine Entscheidung gebeten. Um Widersprüche zu vermeiden, sind klare Formulierungen in der Patientenverfügung wichtig. Das Bundesministerium für Justiz schlägt hierzu eine Formulierung vor.
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Ist es möglich, die Einwilligung zur Organ- und Gewebespende zu widerrufen?
Ja, jederzeit. Wer seine Entscheidung rückgängig machen oder ändern will, braucht nur den Organspendeausweis zu vernichten. Die geänderte Entscheidung, wie auch immer sie aussieht, sollte in einem neuen Organspendeausweis dokumentiert werden. Außerdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluss zu informieren und Hinweise auf die Organspende in einer eventuell vorhandenen Patientenverfügung anzupassen.
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Wird die Erklärung von den Krankenkassen gespeichert?
Nein, die Versicherten werden von ihren Krankenkassen lediglich aufgefordert, eine Erklärung über die eigene Organ- und Gewebespendebereitschaft abzugeben. Diese Erklärung wird nicht durch die Krankenkassen erfasst. Es gibt auch kein Register.
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Was hat es mit dem Transplantationsregister auf sich?
Bisher werden die Daten von Organspendern und -empfängern dezentral bei verschiedenen Einrichtungen erfasst. Mit diesem Register soll erstmals bundesweit alles an einem Ort zusammengeführt werden. Denn nur mit ausreichend vorliegenden Informationen können die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterentwickelt oder zu wissenschaftlichen Forschungszwecken im Bereich der Transplantationsmedizin genutzt werden. Bei einer möglichen Organspende werden die Daten jedoch nur nach vorheriger Einwilligung des Spenders und Empfängers übermittelt.
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Kontaktmöglichkeiten
Kostenfreie Auskunft zur Organspende erhalten Sie beim Infotelefon Organspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation.
- Telefon: 0800 90 40 400 (Mo. - Fr. von 9 bis 18 Uhr)
- E-Mail: organspende@bzga.de
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