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An wen richtet sich die Leistung?
Die Leistung richtet sich an Versicherte mit bestehendem Stoma.
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Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Für die Bereitstellung Ihrer Stomaartikel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin, ein Krankenhaus oder der Medizinische Dienst können Ihnen Stomaartikel verordnen.
Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit den gewünschten Artikeln versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihren verordneten Artikel bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.
Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch:
- an unser zentrales Postfach KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden
- in Ihrer KKH Servicestelle einreichen oder
- uns als Upload über „Meine KKH“ zukommen lassen.
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Wie erhalte ich Stomaartikel?
Der Vertragspartner führt auf Wunsch eine persönliche Beratung und individuelle Bedarfsfeststellung durch und weist Sie bei Bedarf auch in die Anwendung und die Pflege der Hilfsmittel ein. Die erstmalige Belieferung hat spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Genehmigung durch die KKH zu erfolgen.
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Welche Kosten entstehen mir?
Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.
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Kann ich Stomaartikel auch aus einem Sanitätshaus meiner Wahl erhalten?
Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.
Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.
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Wie erhalte ich weitere Stomaartikel?
Für Bestellungen, Produkt- und/oder Mengenänderungen wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an unseren Vertragspartner. Nach Ablauf des genehmigten Zeitraums (Erstversorgung: 6 Monate, Folgeversorgung: 12 Monate) ist eine neue ärztliche Verordnung notwendig.
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An wen kann ich mich wenden?
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.
Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.