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KKH Kaufmännische
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  • Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

    Für einen Pflegerollstuhl benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin, ein Krankenhaus oder der Medizinische Dienst kann Ihnen einen Pflegerollstuhl verordnen.

    Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit dem Pflegerollstuhl versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihren verordneten Pflegerollstuhl bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.

    Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch

    • an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
    • in Ihrer KKH Servicestelle einreichen oder
    • uns als Upload über „Meine KKH“ zukommen lassen.
  • Wie erhalte ich einen Pflegerollstuhl?

    Nachdem Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) oder Ihr formloser Antrag bei uns eingegangen ist, prüft die KKH Ihren Antrag. Wird Ihr Antrag von der KKH genehmigt, senden wir Ihnen und unserem Vertragspartner die Genehmigung umgehend zu. Der Vertragspartner wird spätestens am 1. Werktag, nachdem die Genehmigung bei ihm eingegangen ist, telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Liefertermin abzustimmen.

    Die Lieferung erfolgt dann innerhalb von drei Werktagen, sofern Sie keine spätere Lieferung wünschen.

  • Kann ich einen Pflegerollstuhl auch aus einem Sanitätshaus meiner Wahl erhalten?

    Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

    Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

  • Welche Kosten entstehen mir?

    Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Sollte bei der Auswahl eines „Wunschmodells“ eine Aufzahlung entstehen, wäre diese von Ihnen zu zahlen und wird von der KKH nicht erstattet.

  • Erhalte ich eine Einweisung in den Gebrauch des Pflegerollstuhls?

    Bei Auslieferung des Pflegerollstuhls erhalten Sie eine Einweisung in den technischen Gebrauch.

    Es ist hilfreich, wenn bei der Einweisung der gesetzliche Betreuer (soweit vorhanden), Ihre Pflegepersonen und/oder Angehörige dabei sind, damit auch sie in den Gebrauch des Pflegerollstuhls eingewiesen werden können.

  • Was mache ich, wenn mein Pflegerollstuhl defekt ist oder ich ihn nicht mehr benötige?

    Erforderliche Reparaturen sind im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung/Garantie kostenfrei vom Vertragspartner durchzuführen.

    Sollten Sie Ihr Gehgestell nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass das Gehgestell zeitnah bei Ihnen abgeholt wird.

  • An wen kann ich mich wenden?

    Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

    Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

    Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.

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