Endlich wieder durchatmen
Für ein Inhalationsgerät benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept).
Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit dem Inhalationsgerät versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihr verordnetes Inhalationsgerät bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle oder nutzen Sie unsere praktischen Suche, womit Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter finden.
Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch:
- an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
- in Ihrer KKH Servicestelle einreichen
Nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung können Sie sich direkt an ein Sanitätshaus oder eine Apotheke wenden und werden entweder unmittelbar versorgt oder die KKH erhält, wenn das Inhalationsgerät genehmigungspflichtig ist, einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung.
Generell ja, sofern das Sanitätshaus/die Apotheke ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus/jede Apotheke Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.
Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.
Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.
Sie erhalten eine Einweisung in den technischen Gebrauch durch unseren Vertragspartner.
Bitte informieren Sie unseren Vertragspartner, dass Sie weiteres Zubehör benötigen.
Die Versorgung mit einem Inhalationsgerätes erfolgt im Rahmen eines Kaufes, sodass das Gerät dauerhaft bei Ihnen bleibt.
Sollte Ihr Inhalationsgerät defekt sein, wenden Sie sich daher bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie das Inhalationsgerät erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.
Die Reparaturen werden für Sie kostenfrei durchgeführt.
Die Entsorgung des Inhalationsgerätes fällt in Ihren eigenverantwortlichen Bereich und wird nicht durch einen Vertragspartner abgeholt.
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.
Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.
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