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Wie kann ich einen Gerinnungsmonitor beantragen?
Bitte reichen Sie uns eine ärztliche Verordnung (Rezept) sowie eine Kopie Ihres Marcumar-Ausweises ein.
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Wie erhalte ich einen Gerinnungsmonitor?
Nach Eingang Ihrer ärztlichen Verordnung und Ihres Marcumar-Ausweises prüft die KKH Ihren Antrag. Sollten bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen, senden wir Ihnen eine entsprechende Bestätigung zu. Bevor die KKH die Kosten übernimmt und Sie einen Gerinnungsmonitor erhalten, ist es erforderlich, dass Sie oder Ihre Angehörigen eine Schulung für den Gebrauch des Gerinnungsmonitors erhalten. Die KKH übernimmt die Schulungskosten bis zu einer Höhe von 170 Euro. Sobald uns Ihr Schulungszertifikat vorliegt, senden wir eine Genehmigung zeitgleich Ihnen und unserem Kooperationspartner zu. Die Lieferung erfolgt dann innerhalb der nächsten Tage.
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Wo kann ich eine Schulung durchführen und werden die Schulungskosten von der KKH übernommen?
Eine Übersicht über Schulungsadressen erhalten Sie hier:
www.coaguchek.de/patienten/service/schulungseinrichtungen-finden
Die KKH übernimmt die Schulungskosten bis zu einer Höhe von 170 Euro. Bitte beachten Sie, dass die Schulungskosten nur übernommen werden können, sofern bei Ihnen die Voraussetzungen für die Kostenübernahme eines Gerinnungsmonitors vorliegen und von der KKH bestätigt wurden. Nach erfolgreicher Prüfung senden wir Ihnen eine entsprechende Bestätigung zu.
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Was mache ich, wenn mein Gerinnungsmonitor defekt ist oder ich es nicht mehr benötige?
Bitte kontaktieren Sie Ihre KKH Servicestelle oder informieren uns über das Kontaktformular (Reparatur) bzw. Kontaktformular (Abholung).
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Kann ich einen Gerinnungsmonitor auch aus einer Apotheke oder einem Sanitätshaus meiner Wahl erhalten?
Generell ja. Eine wirtschaftliche Versorgung muss allerdings sichergestellt sein. Die KKH behält sich daher eine Prüfung vor, ob eine wirtschaftlichere Versorgung durch einen ihrer Kooperationspartner möglich ist.
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An wen kann ich mich wenden?
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.
Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.