Leistungsanspruch im Vereinigten Königreich
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Das Vereinigte Königreich, bestehend aus Großbritannien (= England, Wales und Schottland) und Nordirland, haben am 31.12.2020 die EU verlassen. Aufgrund des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gelten die Regelungen der sozialen Sicherheit aber über den 31.12.2020 hinaus weiter. Lediglich Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind ab 01.01.2021 nicht mehr erfasst.
Gesetzlich Krankenversicherte können auch ab 01.01.2021 die EHIC bei vorübergehendem Aufenthalt (z. B. Urlaub, Entsendung) im Vereinigten Königreich nutzen. Ebenso können weiterhin bei Wohnortverlegung oder geplanter Behandlung im Vereinigten Königreich medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden. Dazu stellt die KKH eine entsprechende Anspruchsbescheinigung aus. Unter dem Link 'Brexit' finden Sie ausführliche aktuelle Informationen der Deutschen Verbindungsstelle KV - Ausland, DVKA, zum Thema Brexit.
Wenn Sie Urlaub im Vereinigten Königreich planen, empfehlen wir zusätzlich eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.
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