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Das Opt-Out-Prinzip. Das wichtigste im Überblick

Alle gesetzlichen Krankenkassen werden ab Januar 2025 ihren Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung stellen (Opt-In). Wer keine ePA bekommen möchte, kann widersprechen (Opt-Out). Die Nutzung ePA wird freiwillig bleiben!

Der Begriff Opt-Out kommt aus dem Englischen und bedeutet „sich gegen etwas zu entscheiden“. Damit haben Sie die Möglichkeit dem Anlegen Ihrer elektronischen Patientenakte, zu widersprechen. 

Das Bundesministerium für Gesundheit hat das Opt-Out im Rahmen der Digitalstrategie eingeführt. Der Zugang zur ePA soll damit vereinfacht werden. Heute ist eine aktive Anmeldung notwendig, um eine Akte anzulegen. Diese Aufgabe übernehmen zukünftig wir als Krankenkasse für Sie. Um die ePA aktiv nutzen zu können, ist eine sichere Identifizierung und Anmeldung im Benutzerkonto Voraussetzung. 

Die automatische Bereitstellung einer ePA wird ab Januar 2025 starten, so das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz). Sofern Sie widersprechen, legen wir keine ePA an. Sollte eine Akte schon vorhanden sein, löschen wir diese umgehend, wenn Sie widersprechen. Ein einmal getätigter Widerspruch gegen die ePA kann jederzeit widerrufen werden.

Ein Widerspruch ist nicht notwendig, da wir die ePA derzeit noch nicht automatisch anlegen.

Für Sie gilt, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir geben Ihnen rechtzeitig Bescheid, ab wann Sie widersprechen können.

Ein Widerruf Ihres bereits getätigten Widerspruchs können Sie uns jederzeit geben.

Die ePA enthält Ihre sensibelsten Informationen, nämlich Ihre Gesundheitsdaten. Der Schutz dieser Daten ist daher von größter Bedeutung. Unterschiedliche Mechanismen und Vorkehrungen sichern die ePA ab, sodass Sie als hochgradig sicher gilt.

Alle Anbieter der ePA müssen beispielsweise für ihr Aktensystem (der ePA) das Zulassungsverfahren der gematik durchlaufen. Damit werden die Anforderungen Funktionalität, Betrieb, Sicherheit und Datenschutz der gematik, des Bundesinstituts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundesinstituts für Datenschutz und Information (BdFI) nachgewiesen.

Einige Beispiele zum besonderen Schutz der ePA:

  • Die Daten in Ihrer Akte sind stets verschlüsselt abgelegt und werden vom Betreiber der ePA nur dann entschlüsselt, wenn ein Befugter auf die ePA zugreift. Diese Daten verarbeitet die ePA in einer auf höchstem Niveau sicherheitsgeprüften und vertrauenswürdigen technischen Umgebung. Auf die Datenverarbeitungsvorgänge in dieser Umgebung haben weder der Betreiber noch wir als Krankenkasse Zugriff.
  • Um Ihre ePA einzurichten, tauschen wir als Krankenkasse und der jeweilige Betreiber der ePA administrative personenbezogene Informationen aus. Zudem prüfen wir bzw. der Anbieter der ePA anhand Ihrer Krankenversichertennummer, ob bereits eine Patientenakte für Sie existiert. Ein Austausch von personenbezogenen Gesundheitsdaten findet an dieser Stelle nicht statt.
  • Sie bestimmen, wer auf die Daten zugreifen kann.
  • Daten werden nicht lokal gespeichert, sondern liegen auf zentralen Servern. Die Server sind hoch gesicherten und stehen in Deutschland.
  • Nutzung der App erst nach eindeutiger Identifikation möglich.
  • In Ihrem Benutzerkonto sind Ihre persönlichen Daten gespeichert. Daher gelten die höchsten Anforderungen des Datenschutzes. Durch die Anmeldeverfahren können wir sicherstellen, dass nur Sie selbst auf Ihre Daten zugreifen, sie einsehen oder verändern können. Deshalb setzen wir Authentifizierungsverfahren ein, die zwar etwas mehr Zeit kosten, aber Ihre eigenen Daten dafür besonders gut schützen (Anmeldung über zwei Sicherheitsfaktoren (2FA).
  • Als Krankenkassen haben wir keinen Einblick in Ihre ePA.

So profitieren Sie von der ePA:

  • Passgenauere Diagnostik und bessere Versorgung durch Informationen:
    Sie sind jederzeit auskunftsfähig - zum Beispiel, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie fragt, welche Medikamente Ihnen zuletzt verschrieben wurden. So können mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten direkt geprüft werden. Durch die ePA können Doppeluntersuchungen vermieden und eine ganzheitliche Behandlung ermöglicht werden
  • Transparenz über alle medizinischen Leistungen: 
    Durch unsere Abrechnungsdaten erhalten Sie einen Überblick über Ihre Diagnosen und die verordneten Medikamente der letzten Jahre.
  • Information jederzeit und schnell griffbereit: 
    Entlassungsberichte oder ärztliche Berichte teilnehmender Krankenhäuser oder von Ärztinnen und Ärzten können direkt in die ePA übertragen werden. Das Besorgen von alten Arztbriefen und Befunden in Papierform entfällt. Sie haben Ihre persönlichen Daten immer dabei.
  • Impf- und Vorsorgestatus auf einen Blick: 
    So sehen Sie direkt, ob oder wann Ihre nächste Impfung ansteht oder den aktuellen Vorsorgestatus Ihres zahnärztlichen Bonushefts.
  • Sie allein entscheiden, wer in Ihre ePA hineinschauen kann.

Grundsätzlich können alle Informationen und Daten gespeichert werden, die im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Vorsorge erhoben wurden. Das können z. B. Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen sein, Arztbriefe, Rezepte, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etc.

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Daten der ePA in folgende Dokumentenarten bzw. Kategorien unterteilt:

Daten von Leistungserbringern

  • Befunde, Diagnosen, durchgeführte und geplante Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichte und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen, getrennt nach den folgenden Bereichen:
    • Hausarzt
    • Krankenhaus
    • Labor und Humangenetik
    • Physiotherapie
    • Psychotherapie
    • Dermatologie
    • Urologie/Gynäkologie
    • Zahnheilkunde und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
    • weitere fachärztliche Bereiche
    • weitere nicht-ärztliche Berufe
  • eMedikationsplan (elektronischer Medikationsplan)
  • ePatientenkurzakte (Daten des elektronischen Notfalldatensatzes bzw. der Patientenkurzakte)
  • eArztbriefe (elektronische Arztbriefe)
  • eZahnbonusheft (elektronisches Zahn-Bonusheft)
  • eUntersuchungsheft für Kinder (elektronisches Untersuchungsheft für Kinder mit den Daten zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern)
  • eMutterpass (elektronischer Mutterpass mit Daten über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung)
  • eImpfdokumentation (elektronische Impfdokumentation)
  • Hinweise zu Aufbewahrungsorten und dem Vorhandensein von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Daten zur pflegerischen Versorgung
  • Daten zum eRezept E-Rezept (Verordnungsdaten und Informationen zu deren Einlösung)
  • eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) (eAU)
  • Sonstige medizinische Daten (z.B. Daten aus der Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP))
  • Daten der Heilbehandlung und Rehabilitation
  • Abschriften der Behandlungsdokumentation von Leistungserbringereinrichtungen (z.B. Krankenhäusern) nach §630g BGB
  • Erklärungen zur Organ- und Gewebespende

Ihre Daten

  • von Ihnen selbst zur Verfügung gestellte Gesundheitsdaten

Daten weiterer Anbieter

  • Daten aus digitalen Digitalen Gesundheitsanwendungen
  • Daten über in Anspruch genommene Leistungen (Abrechnungsdaten)

Hinweis: Die Einteilung der einzelnen Dokumentenarten/Kategorien ist sowohl für die ePA als auch für die ePA-Anwendungen der Krankenkassen gesetzlich festgeschrieben. Die Dokumentenarten bzw. Kategorien können in den ePA-Anwendungen der einzelnen Krankenkassen allerdings unterschiedlich benannt sein.

Wir als Ihre Krankenkasse stellen Ihnen zum Start automatisch Informationen zu den von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen in die ePA ein.

Bei der Nutzung der Daten der ePA zu Forschungszwecken stellen Sie Ihre in der ePA gespeicherten Daten in pseudonymisierter Form (d. h. in einer Form, in der der Bezug der Daten zu Ihrer Person nicht direkt hergestellt werden kann) zu bestimmten, gesetzlich festgelegten gemeinwohlorientierten Forschungszwecken bereit. Damit unterstützen Sie zum Beispiel die Versorgungsforschung, um die Sicherheit der Versorgung, der Prävention und Pflege zu verbessern. Es werden ausschließlich Daten übermittelt, die zuverlässig automatisiert pseudonymisiert wurden. Die Übermittlung wird in der elektronischen Patientenakte dokumentiert.

Die ePA leitet Ihre Daten nach der Pseudonymisierung an das Forschungsdatenzentrum. Das Forschungsdatenzentrum entscheidet nach gesetzlichen Vorgaben, welche Forschungsvorhaben Zugang zu den dort gespeicherten Daten erlangen.

Die Nutzung Ihrer Daten in der ePA zu Forschungszwecken ist freiwillig. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie jederzeit widersprechen.

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