Einfach nur die Beitrittserklärung auszufüllen und an die KKH zurückzusenden. Wir werden dich als neues Mitglied willkommen heißen und dir die elektronische Versichertenkarte mit deinem Lichtbild per Post zustellen.
Wenn du über 16 Jahre alt und zurzeit noch in der Schulausbildung bist, kannst du dir die Zeiten der Schul-, Fach- oder Hochschulausbildung sowie das Berufsgrundschuljahr bzw. das 10. Vollzeitschuljahr auf den späteren Rentenanspruch als Anrechnungszeit vormerken lassen.
Bevor du eine Beschäftigung aufnimmst, brauchst du einen Sozialversicherungsausweis mit eingetragener Rentenversicherungsnummer, der dem Arbeitgeber vorliegen muss.
Deine KKH Mitgliedsbescheinigung senden wir deinem Ausbildungsbetrieb direkt zu.