Alles gecheckt?
Alles Wichtige zum Start deiner Ausbildung
Bevor es richtig losgeht mit deiner Ausbildung, müssen noch einige wichtige Dinge erledigt werden. Hier deine Checkliste vor dem Berufsstart…
Das erledigen wir für dich
Gesetzliche Krankenkasse wählen
Einfach nur die Beitrittserklärung auszufüllen und an die KKH zurückzusenden. Wir werden dich als neues Mitglied willkommen heißen und dir die elektronische Versichertenkarte mit deinem Lichtbild per Post zustellen.
Schulzeitbescheinigung besorgen
Wenn du über 16 Jahre alt und zurzeit noch in der Schulausbildung bist, kannst du dir die Zeiten der Schul-, Fach- oder Hochschulausbildung sowie das Berufsgrundschuljahr bzw. das 10. Vollzeitschuljahr auf den späteren Rentenanspruch als Anrechnungszeit vormerken lassen.
Sozialversicherungsausweis für die Rentenversicherung
Bevor du eine Beschäftigung aufnimmst, brauchst du einen Sozialversicherungsausweis mit eingetragener Rentenversicherungsnummer, der dem Arbeitgeber vorliegen muss.
Mitgliedsbescheinigung
Deine KKH Mitgliedsbescheinigung senden wir deinem Ausbildungsbetrieb direkt zu.
Das musst du noch erledigen
- Ausbildungsvertrag unterschreiben und zurücksenden.
- Gesundheitsbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen (unter 18 Jahren).
Wenn Du unter 18 Jahren bist, musst Du vor Beginn der Ausbildung einen Gesundheitscheck durchführen lassen. Diese Untersuchung ist für Dich kostenlos. Den Berechtigungsschein dafür erhältst Du bei der Gemeindebehörde.
- Informationen über vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber einholen.
- Bei Bedarf Informationen über Berufsausbildungsbeihilfe anfordern.
Wenn Du während der Berufsausbildung nicht bei Deinen Eltern wohnst, kannst Du bei der Bundesagentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.
- Girokonto bei einem Geldinstitut einrichten lassen.
Eröffne für Deinen zukünftigen Verdienst ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse Deiner Wahl. Für Auszubildende und Studenten ist die Kontoführung in aller Regel kostenfrei.
- Steuer-ID beim zuständigen Finanzamt beantragen.
2013 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt. Das Verfahren heißt „Elektronische Lohn Steuer Abzugs Merkmale“ (ELStAM) und ersetzt die bisherige Papierform. Für ledige Auszubildende im ersten Dienstverhältnis ab 2013 gibt es eine Sonderregelung, nach der sie keine Lohnsteuerkarte benötigen. Die Azubis werden automatisch der Steuerklasse 1 zugeordnet. Der Auszubildende muss schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt, und seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr), sein Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit angeben. Die IdNr ist über das zuständige Finanzamt ermittelbar.
- Informationen über Fahrpreisermäßigung bzw. Azubiticket für Fahrten zur Arbeit einholen.
- Sondertarife für Azubis (z. B. im öffentlichen Nahverkehr, im Schwimmbad, Kino etc.) erfragen.
- Bei Bedarf Kindergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen.
- Bei einem Wohnortwechsel das zuständige Einwohnermeldeamt benachrichtigen.
Weitere Informationen
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